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Polizei will „objektiv berichten“

Die Polizei wird ihren Einsatz rund um den rechten Akademikerball, der am Freitag in der Wiener Hofburg stattfindet, heuer erstmals in Videoform für den eigenen YouTube-Kanal aufbereiten. Mit dem Angebot will die Polizei „transparent“ über ihre Arbeit informieren. Zwei von ORF.at befragte Medienrechtsexpertinnen mahnen zum sorgfältigen Umgang mit Persönlichkeitsrechten.

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Der am 1. Februar offiziell von der Landespolizeidirektion Wien und dem Innenministerium gestartete YouTube-Kanal trägt den Namen „Polizei Österreich bewegt“. Betreut wird er von den Mitarbeitern des neu geschaffenen Fachbereichs Polizei-TV. „Sinn und Zweck ist es, die Bevölkerung über die Arbeit der Polizei und deren vielfältige Tätigkeitsbereiche zu informieren“, so Johann Golob, Leiter der Pressestelle der Wiener Polizei, gegenüber ORF.at.

Rund um die umstrittene Veranstaltung in der Hofburg liege der Fokus des Polizei-TV-Teams darauf zu zeigen, „wie der polizeiliche Großeinsatz vorbereitet wird, abläuft und teilweise auch nachbereitet wird“, sagt Golob. Die Dreharbeiten liefen bereits seit einigen Tagen, am Einsatztag selbst sollen unter anderem Polizeieinheiten mit der Kamera begleitet werden. Insgesamt 2.700 Beamte werden am Freitag für den Ball abgestellt.

Videos schon am Samstag verfügbar

Das Videomaterial darf laut Golob nicht mit jenem verwechselt werden, das von den rund 30 Dokumentations- und Beweissicherungsteams der Polizei zum internen Gebrauch und für die Strafjustiz gesammelt wird. Sollte das Polizei-TV-Team allerdings eine strafrechtlich relevante Handlung aufzeichnen, würde das Material ebenfalls für die Staatsanwaltschaft sichergestellt. „Die Polizei kann hier nicht wegschauen“, sagt Golob.

Für Polizei-TV und die Betreuung der Twitter- und Facebook-Präsenzen der Polizei sind insgesamt sechs Beamte abgestellt. Diese Kommunikationstools gäben der Polizei die Möglichkeit, ihre Sichtweisen und Fakten darzulegen, sagt Golob: „Man kann Missverständnisse rasch aufklären und zur Entspannung der Situation beitragen.“ Das gelte etwa, wenn Gerüchte über Festnahmen die Runde machten.

Die Videos des Polizeieinsatzes sollen bereits am Samstag verfügbar sein. Welches Material es in die Dokumentationen schafft, darüber entscheidet der Führungsstab der Wiener Polizei um Polizeipräsident Gerhard Pürstl. Es werde keine „geschönten Bilder“ geben, versprach Pürstl Ende Jänner bei einer Diskussionsveranstaltung mit Medienvertretern. Man wolle „objektiv berichten“, die Arbeit der Polizei solle dem Bürger „transparent verkauft werden“. Auch ein Polizeijurist werde das Videomaterial sichten, ergänzt Golob.

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Grundsätzlich spreche aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Polizei die Demonstration filme und dieses Bildmaterial auch auf ihrem YouTube-Channel veröffentliche, erklärt die Wiener Medienrechtsanwältin Margot Rest in einem E-Mail-Interview mit ORF.at. „Die teilnehmenden Personen begeben sich freiwillig in diese Öffentlichkeit, dies vor allem auch in Kenntnis der Vorfälle der vergangenen Jahre.“

Für die Wiener Medienrechtsanwältin Maria Windhager ist die Auswahl des Bildmaterials der entscheidende Punkt. „Man wird sich sehr genau anschauen müssen, was publiziert wird“, sagt die Juristin gegenüber ORF.at. Besonders zu achten sei auf den Veröffentlichungszusammenhang, wenn etwa eine einzelne Person während eines Berichts über Gewalttaten während der Kundgebung gefilmt würde.

Heikel sei es auch bei Berichten über tätliche Auseinandersetzungen oder Sachbeschädigungen. Opfer, Täter und Tatverdächtige können sich juristisch gegen die Veröffentlichung entsprechender Bilder wehren. Die Polizei müsste entsprechende Aufnahmen stark verpixeln, damit keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden.

Pürstl: „Niemand muss Angst haben“

„Wenn die Polizei ihr Bildmaterial sorgfältig auswählt und darin keine Straftaten oder Straftäter erkennbar sind, ist sie auf der sicheren Seite“, sagt auch Rest. Seitens der Polizei wird der besondere Schutz von Persönlichkeitsrechten versprochen: „Niemand muss Angst haben, gezeigt zu werden“, so Polizeipräsident Pürstl im Jänner, „Polizei-TV heißt Dokumentation, heißt Werbung für die eigene Organisation, und wir sind hier an alle jene Rechte und Pflichten gebunden wie jeder andere Privatsender auch.“

Rohmaterial muss gelöscht werden

Nicht verwendetes Rohmaterial sei gemäß dem Datenschutzgesetz „im Sinne des Grundsatzes der Datensparsamkeit zu löschen“, so Medienrechtlerin Rest. Im Falle einer angezeigten strafbaren Handlung sei die Weitergabe des Materials an eine zuständige Behörde aber wohl zulässig.

Philip Pfleger, ORF.at

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