Mexiko: „El Chapo“ droht in USA nicht die Todesstrafe

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Der an die USA ausgelieferte Drogenboss Joaquin „El Chapo“ Guzman kann nach Auffassung der mexikanischen Behörden nicht zum Tode verurteilt werden. „In allen Auslieferungsgesuchen hat die US-Regierung garantiert, dass er nicht hingerichtet wird“, sagte der für internationale Angelegenheiten zuständige Staatsanwalt Alberto Elias Beltran heute im Fernsehsender Foro TV.

Joaquin Guzman alias El Chapo zwischen zwei US-Polizisten

AP/U.S. law enforcement

Auch im bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen Mexiko und den USA ist die Todesstrafe explizit ausgeschlossen.

Gegen den früheren Chef des Sinaloa-Kartells liegen sechs Anklagen in verschiedenen US-Bundesstaaten vor. Unter anderem werden ihm in Texas Mord, Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Geldwäsche zur Last gelegt. Da in Texas bei Mord die Todesstrafe verhängt werden kann, mussten die US-Behörden Mexiko garantieren, dass Guzman nach seiner Auslieferung und einem Schuldspruch nicht hingerichtet wird. Angesichts der schweren Vorwürfe droht ihm allerdings eine sehr lange Haftstrafe.