„FAZ“: Rechtsstreit über Rezensionen mit Thalia beigelegt
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) hat nach eigenen Angaben den Rechtsstreit mit der Thalia Bücher GmbH über die Verwendung von „FAZ“-Rezensionen mit einem Vergleich beendet.
Thalia gebe für die ohne Erlaubnis zu Werbezwecken verwendeten Buchbesprechungen auf der Onlineplattform Buch.de eine Unterlassungserklärung ab und verpflichte sich zu Schadenersatz, teilte die „FAZ“ mit.
Thalia wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Die „FAZ“ erklärte, die verwendeten Rezensionsauszüge seien urheberrechtlich geschützt und dürften nur gegen eine Lizenzzahlung zu Werbezwecken verwendet werden. Die Parteien einigten sich laut „FAZ“ darauf, dass durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug als fiktive Lizenz zu bezahlen seien.
Der Vergleich sei auf „dringendes Anraten“ des Landgerichts München zustande gekommen, teilte die "FAZ weiter mit. Die Zeitung hatte gegen den zu Thalia gehörenden Onlinebuchhändler Klage erhoben.