Mehr Information für die Schule
Kinder, die vor dem 1. September 2017 sechs Jahre alt geworden sind, müssen derzeit in einigen Bundesländern an ihrer künftigen Volksschule angemeldet werden. Das soll heuer erstmals nach einem neuen Muster stattfinden - sieht zumindest das seit September 2016 geltende Schulrechtsänderungsgesetz vor.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Denn damit ein besserer Übergang in die Volksschule gewährleistet ist, müssen die Eltern bei der Schuleinschreibung nun Unterlagen vorlegen, die während der Kindergartenzeit zur Dokumentation erstellt wurden. So sollen Sprachstandstests, Entwicklungseinschätzungen und Bildungsdokumentationen an die Schulen weitergegeben werden. Nach dem ersten Schuljahr sind die Schulen angehalten, diese Informationen zurückzuerstatten beziehungsweise zu vernichten und zu löschen.
„Individuelle Diagnose- und Förderplanung“
„Erstmals werden Informationen aus den Bildungsbereichen des Kindergartens für die individuelle Diagnose- und Förderplanung in der Schule nutzbar“, so das Unterrichtsministerium. Das Ziel: Die Pädagogik des Kindergartens und jene der Schule sollen zusammenwachsen.
Die Informationen aus dem Kindergarten dienen der Planung der Lernwege: Kinder können vom ersten Schultag an gezielter als bisher gefördert werden. Allerdings scheinen die neuen Vorgaben möglicherweise zu kurzfristig angesetzt und der Informationsfluss nicht optimal gewesen zu sein. Denn nicht überall sind sie angekommen, wie eine ORF.at-Recherche ergab.
Termine in den Ländern
Im Jänner findet die Schuleinschreibung im Burgenland, in Niederösterreich, in der Steiermark und in Wien statt, von Februar bis Anfang März in Kärnten. In Salzburg läuft die Frist seit 15. Oktober bis 31. Jänner. In Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol fand die Einschreibung bereits im Herbst statt.
„Wenn Eltern es wollen, geben wir es mit“
Zwar teilte etwa der Wiener Stadtschulrat vor einer Woche per Aussendung mit, dass bei der Schuleinschreibung „auch in das Kindergarten-Portfolio der Kinder eingesehen und dieses besprochen“ werde. Das sei den Eltern auch mitgeteilt worden. In der Woche davor war davon auf telefonische Nachfrage im Stadtschulrat allerdings noch nicht die Rede. „Alles wie gehabt“ lautete zunächst die eingeholte Auskunft. Angesprochen auf vorhandene Portfolios aus den Kindergärten hieß es lediglich, diese könnten mitgebracht werden.
Von Änderungen wusste auch die Referatsleitung der städtischen Kindergärten in Wien nichts. Portfolios würden gemeinsam mit den Kindern in der einen oder anderen Form seit Jahren gemacht. „Wenn Eltern es wollen, geben wir sie zur Schuleinschreibung mit“, lautete die Auskunft.
Punktuell befragte Eltern schulpflichtiger Kinder in Wien wussten ebenfalls nicht oder nicht genau Bescheid. Im Kindergarten sei man nicht darauf aufmerksam gemacht worden, etwas aus dem Kindergarten zur Einschreibung mitzubringen, hieß es etwa. Eine überraschte Mutter schaute auf der Einschreibungsbenachrichtigung des Stadtschulrates nach - und tatsächlich, als allerletzter Satz steht auf der Rückseite, dass „Unterlagen aus dem Kindergarten“ vorgelegt werden „können“.
„Leitfaden sehr kurzfristig erhalten“
Eltern müssen die vom Kindergarten ausgehändigten Unterlagen zur Schulanmeldung mitbringen, hieß es hingegen aus dem steirischen Landesschulrat. Das sei den Eltern auch mitgeteilt worden. Auf der Serviceseite der Grazer Stadtregierung wird bei der Auflistung der mitzubringenden Unterlagen dennoch nicht darauf hingewiesen.
Die Richtlinien seien an die Schulen kommuniziert worden, ein Leitfaden des Ministeriums sei „leider sehr kurzfristig“ eingelangt, hieß es aus dem Landesschulrat Niederösterreich. Das neue Prozedere werde sich aber in den nächsten Jahren sicherlich einpendeln.
„Erst in einigen Jahren Standard“
Auch im Kärntner Landesschulrat sieht man einen „Entwicklungsprozess“, der erst in einigen Jahren „Standard“ sein werde: „Wir nehmen das, was wir von den Eltern bekommen.“ Vielleicht werde der Rücklauf im nächsten Jahr dann schon 100 Prozent ausmachen. Im Föderalismus gebe es eben „unterschiedliche Geschwindigkeiten“, zumal man es mit unterschiedlichsten - auch privaten - Kindergartenbetreibern zu tun habe.
In der Tat ist der Stand der Dinge von Bundesland zu Bundesland verschieden. So ist die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Volksschule in Vorarlberg schon seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit geregelt. Auch in Salzburg ist das Thema laut Landesschulinspektorin Birgit Heinrich „nicht neu“. Seit 2009 werde die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Volksschulen bereits „systematisch und strategisch“ verfolgt.
„Anfängliche Vorbehalte der Eltern“
Am Anfang sei es schwierig gewesen, es habe viele „Vorbehalte der Eltern“ gegeben, berichtet Heinrich aus ihren bisherigen Erfahrungen. Mittlerweile habe sich aber das Vertrauen gefestigt. Es werde auch durch zahlreiche Aktivitäten gestärkt - etwa durch Patenschaften zwischen Volksschul- und Kindergartenkindern und regelmäßigen gemeinsamen Treffen der Pädagoginnen und Pädagogen an Kindergärten und Volksschulen.
Das funktioniere vor allem dort gut, wo Kindergarten und Schule nahe beieinander lägen. In der Stadt sei es schwerer, räumt die Salzburger Landesschulrätin ein. Bis sich die Portfolioarbeit an den Kindergärten und die Weitergabe an die Schulen durch die Eltern etabliert habe, werde es aber noch „ein Paar Jahre“ dauern, ist auch Heinrich überzeugt.
In Innsbruck findet laut Auskunft des Tiroler Landesschulrats die Schuleinschreibung nach neuem Muster bereits statt. Parallel dazu befasse sich eine Arbeitsgruppe mit den Neuerungen. Man wolle in Abstimmungen mit den ersten Erfahrungen in Innsbruck Rahmenvorgaben für das gesamte Bundesland erarbeiten.
Weitere Neuerungen
Neu ist heuer auch, dass das Kind ausnahmslos persönlich bei der Schuleinschreibung dabei sein muss. Nur so könne festgestellt werden, ob die Schulreife gegeben ist. Die Schuleinschreibung kann auch in zwei oder mehreren Phasen erfolgen - zum Beispiel nur die administrative Aufnahme in der vorgesehenen Zeit und die pädagogische Einschreibung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Bei Bedarf sind weitere Gespräche zu führen. Die Frist endet künftig vier Monate vor den Sommerferien.

APA/Roland Schlager
Karmasin stellte letztes Jahr die Details zum geplanten „Bildungskompass“ vor
„Keine Sanktionen“ zu befürchten
Sollten Eltern heuer keine Unterlagen aus dem Kindergarten dabei haben, haben sie keine Konsequenzen zu befürchten, versichert eine Sprecherin des Unterrichtsministeriums gegenüber ORF.at. Gesetzlich seien keine Sanktionen festgeschrieben. Grundsätzlich sei aber davon auszugehen, dass es funktioniert, weil es zum Wohle des Kindes sei. „Alles, was da ist, soll jetzt einmal mitgenommen werden.“ Das Wissen aus dem Kindergarten solle nicht verloren gehen.
„Liegen keine Dokumentationen vor beziehungsweise lässt sich die Schulreife nicht eindeutig feststellen, können weitere Gespräche, auch nach der Einschreibefrist, eventuell mit einem multiprofessionellen Team“ stattfinden, so die Sprecherin.
Fünf „Lerndispositionen“
Entwickelt wurde das Konzept für den geplanten „Bildungskompass“ vom Charlotte-Bühler-Institut für Kleinkindforschung. Im Mittelpunkt stehen fünf „Lerndispositionen“: „Interessiert sein“, „Engagiert sein“, „Standhalten bei Herausforderungen und Schwierigkeiten“, „Sich ausdrücken können und mitteilen“, „An einer Lerngemeinschaft mitwirken und Verantwortung übernehmen“.
Warten auf den „Bildungskompass“
Dokumentationsvorgaben und -vorlagen aus dem Bildungsministerium gibt es derzeit noch nicht. Ein bundesweit einheitliches Instrument liefert aber bald der „Bildungskompass“, der bereits ab Herbst 2018 österreichweit gelten soll und derzeit in Oberösterreich als „Bildungskompass Oberösterreich“ getestet wird. Der ursprünglich von der ehemaligen Bildungsministerin Gabriele Heinrich-Hosek (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) stammende Vorschlag soll den Entwicklungsstand jedes Kindes ab dem Alter von dreieinhalb Jahren dokumentieren.
Die Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen sollen die Kinder anhand vorgegebener Kategorien beobachten und ihre Analysen anschließend dokumentieren. Die Ergebnisse dürfen nicht an andere Institutionen oder zentrale Stellen weitergegeben werden, sondern nur an die Eltern, versicherte die für die Kindergärten und den „Bildungskompass“ zuständige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin.
Grüne sprechen von „Murks“
Die Gesetze seien der Praxis weit voraus, denn die wenigsten Eltern hätten derzeit etwas in Händen, sagte der grüne Bildungssprecher Harald Walser letzte Woche. „Es ist ein Versäumnis dieser Regierung, dass die neue Schuleinschreibung startet, aber die Vorbereitungen für die Umsetzung dazu bei Weitem nicht abgeschlossen sind.“
Und weiter: „Dieser Murks ist allein darauf zurückzuführen, dass zu viele Ministerien mit Bildungsthemen betraut sind. Der Kindergarten gehört längst ins Bildungsressort. Dann wüsste die Bildungsministerin auch, dass der Bildungskompass noch nicht fertig entwickelt und die Kommunikation zwischen Kindergarten und Volksschule nicht geregelt ist.“
Eine Frage des Vertrauens
Datenschutzfragen, der zusätzliche Aufwand für die Kindergärtenpädagoginnen und -pädagogen, die dafür extra geschult werden müssen, Befürchtungen wegen der möglichen Stigmatisierung von Kindern, die Mehrkosten, die prinzipielle Umsetzbarkeit des Konzepts gerade im städtischen Raum, wo nicht ein Kindergarten mit einer Schule kooperieren muss, sondern viele mit vielen - darüber gibt es in jedem Fall noch viel zu diskutieren.
Bleibt zu hoffen, dass darin investiert wird, über die Reformen klar zu informieren und die Betroffenen von deren Vorteilen zu überzeugen. Ausschlaggebend wird vor allem das Vertrauen zwischen Eltern, Kindergärten und Schulen sein - insbesondere darin, dass mit den gewonnenen Erkenntnissen kompetent und sensibel umgegangen wird. Ist das Vertrauen aus welchen Gründen auch immer nicht gegeben, wird es mit der Umsetzung da und dort wohl schwierig bleiben.
Doris Manola, ORF.at
Links: