Vorratsdaten: Neue Regelung soll bis Februar stehen

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Die ÖVP plant eine Nachfolgeregelung für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. „Wir brauchen ein vernünftiges Maß an Vorratsdatenspeicherung. Unsere Sicherheitsbehörden müssen gegen schwerste Kriminalität und Terror umfangreich ermitteln können. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit“, so Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Derzeit werden im Justizministerium mögliche Varianten ausgearbeitet, bis Ende Februar soll dann die beste Lösung präsentiert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Österreich 2014 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der Begriff steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne direkten Fahndungsanlass.

Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein entsprechendes Gesetz. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Telefon- und Maildaten zwischen sechs und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten. Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, sie verstoße gegen Grundrechte.

Beschränkung „auf das absolut Notwendige“

In Österreich trat die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im April 2012 in Kraft. Im Juni 2014 wurde sie vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben. Sie widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Recht auf Privat- und Familienleben, hieß es in der Begründung. Eine Nachfolgeregelung gab es danach in Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - nicht.

Vergangenen Dezember hat der EuGH nun entschieden, dass die Datenspeicherung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig sei. Sie müsse aber „auf das absolut Notwendige“ beschränkt werden, Datenabfragen dürften nur auf richterliche Anordnung erfolgen, der Rechtsschutz müsse gewährleistet sein.