Keine Volksabstimmung über Bayerns Unabhängigkeit
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Bayern bleibt vorerst weiter Teil der deutschen Bundesrepublik. Die Klage eines Bürgers auf eine Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats wurde beim Höchstgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen, wie es in einem Beschluss heißt. Zur Begründung hieß es, die Länder seien nicht die „Herren des Grundgesetzes“. Austrittsbestrebungen verstießen daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Staatsrechtlern zufolge gibt es im Grundgesetz keinen Artikel, der den Austritt eines Landes aus der Bundesrepublik regelt. Sollte eine Landesregierung einen Austritt wünschen, müssten darüber vermutlich alle anderen Länder der Bundesrepublik befinden.