Themenüberblick

Verrechnung zugunsten des Arbeitgebers

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat Spar-Chef Gerhard Drexel wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu 52.730 Euro Strafe verurteilt, berichtet die Wochenzeitung „Falter“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Die Software zur Arbeitszeitaufzeichnung von Spar und Interspar sei laut Angaben so programmiert gewesen, dass die Zeiterfassung immer zugunsten des Arbeitgebers ausgefallen wäre.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

„Mit dem Gerichtserkenntnis gilt es als erwiesen, dass Spar keine Arbeitszeitaufzeichnungen führte, aus denen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ersichtlich ist“, so Johann Schöffthaler vom Arbeitsinspektorat. In 14 Spar- und Intersparfilialen hätte man die Anzeige eingebracht, weil „für die Arbeitsinspektion der tatsächliche Beginn und das tatsächliche Ende der einzelnen Arbeitsblöcke nicht nachvollziehbar waren“.

In einer Filiale, so das Gericht, waren etwa die Pausen von 9 Uhr bis 9.15 Uhr im Zeiterfassungssystem festgeschrieben. Wenn die Kassierin aber erst um 9.10 Uhr die Pause antreten konnte, weil sie noch Kundschaft an der Kassa bedienen musste, wurden ihr nicht fünf Minuten als Pause verrechnet, sondern die ganzen 15 Minuten. Machte sie allerdings länger Pause - etwa von 8.55 Uhr bis 9.20 Uhr - wurden ihr sehr wohl 25 Minuten als Pause verrechnet, führt der „Falter“ als Beispiel an.

Fall für Sozialministerium abgeschlossen

Für das Sozialministerium sei der Fall nun abgeschlossen, so Schöffthaler. „Ob sich nun auch Finanzpolizei und Krankenkassen für den Fall interessieren oder die Staatsanwaltschaft wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs ermittelt, kann ich nicht beurteilen.“

Nicht abgeschlossen ist der Fall allerdings für den Konzern, der sich am Mittwoch in einer Aussendung vehement zur Wehr setzte. „Wir möchten in aller Deutlichkeit festhalten, dass Spar selbstverständlich eine detaillierte Arbeitszeitaufzeichnung für alle Mitarbeiter führt“, so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA.

Spar prüft weitere rechtliche Schritte

Gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts habe man bereits Rechtsmittel eingebracht. „Insgesamt prüfen wir in dieser Causa weitere rechtliche Schritte“, betonte Berkmann. Die Behauptungen im „Falter“-Artikel stellen die Sachlage aus Sicht des Konzerns verzerrt dar.

Links: