Sozialpartner: Änderungen bei Samstagsarbeit im Handel
Die Sozialpartner haben die Regeln für Samstagsarbeit der 400.000 Angestellten im Handel nach einer gemeinsamen Evaluierung geändert, wie sie heute mitgeteilt haben. Gültigkeit erlangt die Novellierung per 1. Jänner 2017. Handelsangestellte dürfen weiterhin jeden Samstag ganztägig arbeiten. Bei den langen Wochenenden (Fr. bis So./Sa. bis Mo.), die sie dafür freibekommen, gibt es aber Änderungen.
Die fünf „Superwochenenden“, die Angestellte für die Samstagsarbeit erhielten und bisher in einem Halbjahr konsumiert werden mussten, werden nun nicht mehr über 26, sondern über 52 Wochen durchgerechnet. Es bleibt auch dabei, dass es fünf „Superwochenenden“ pro Halbjahr gibt. Aber ein „Superwochenende“ muss pro Monat konsumiert werden und darf auch nicht mehr in die nächste Durchrechnungsperiode übertragen werden.
„Für Handelsbetriebe bedeutet die Neugestaltung die Möglichkeit für flexiblere Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten“, wurde Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, in einer gemeinsamen Aussendung der Wirtschaftskammer mit der GPA-djp zitiert.