IWF-Chefin Lagarde vor Gericht

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, steht wegen einer umstrittenen Millionenzahlung aus ihrer Zeit als französische Finanzministerin vor Gericht.

Der 60-Jährigen wird in Paris vorgeworfen, durch fahrlässiges Handeln eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben. Der Prozess beginnt heute Nachmittag, bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu ein Jahr Haft und 15.000 Euro Strafe.

Geht um Verfahren rund um Bernard Tapie

Zudem stellt sich die Frage, ob Lagarde bei einem Schuldspruch ihr Amt beim IWF behalten könnte. Die Französin hatte als Ministerin 2007 grünes Licht für ein Schiedsverfahren gegeben, bei dem dem französischen Geschäftsmann Bernard Tapie eine Entschädigung von mehr als 400 Millionen Euro zugesprochen wurde. Tapie war vor Gericht gezogen, weil er sich beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller adidas von der früheren Staatsbank Credit Lyonnais geprellt sah.

IWF-Chefin Christine Lagarde

APA/AFP/Emmanuel Dunand

Die hohe Entschädigung sorgte für viel Kritik und wurde inzwischen von Gerichten aufgehoben. Die Justiz ermittelt gegen mehrere Beteiligte wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug, es soll Verbindungen zwischen Tapie und einem der Schiedsmänner gegeben haben.

Voreilig auf Einspruch verzichtet?

Lagarde hatte dem Schiedsverfahren zugestimmt und später auch auf einen Einspruch verzichtet, nach Ansicht der Anklage vorschnell und ohne sich ausreichend mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Sie selbst hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

In Interviews mit französischen Medien sagte sie mit Blick auf den Prozess, sie sei „gelassen und entschlossen“: „Meine Anwälte werden die juristischen Mittel finden, um dieser merkwürdigen Situation zu begegnen.“

Für den Prozess sind sieben Tage bis zum 20. Dezember angesetzt. Verhandelt wird vor dem Gerichtshof der Republik, einem Spezialgericht, das nur für Rechtsverstöße von Ministern im Rahmen ihre Amtes zuständig ist. Das Urteil entscheiden drei Berufsrichter und zwölf Parlamentarier aus Nationalversammlung und Senat.