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Meilenstein im langen Scheitern

Die niederösterreichische Landesregierung hat Ernst gemacht: Künftig wird die Mindestsicherung pro Haushalt auf 1.500 Euro gedeckelt. Für jene, die in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Aufenthalt in Österreich hatten, kommt eine „BMS light“, die für Erwachsene bei 572,50 Euro liegt. Zusätzlich können Bezieher zu Hilfsarbeiten verpflichtet werden, sofern keine aktuelle Maßnahme beim Arbeitsmarktservice (AMS) läuft.

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Der laut ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger „aus Respekt vor Arbeitenden“ beschlossene Alleingang ist ein Meilenstein im langen Scheitern der Verhandlungen für eine bundesweite Linie zur Mindestsicherung. Diese ist nicht nur an der Uneinigkeit der Parteien, sondern auch an hart ausgefochtenen Taktierspielen der Länder mit dem Bund, aber auch zwischen den Ländern gescheitert.

Verschiebung der Soziallast befürchtet

Der Bund und vor allem Wien hatten auf eine bundeseinheitliche Regelung gedrängt. Eine solche hätte Alleingängen der Länder den Riegel vorgeschoben und verhindert, dass sich Betroffene „auf der Flucht“ vor der Regelung in ein anderes Bundesland begeben könnten.

Drei Haushaltsbeispiele wie sich niederösterreichische Deckelung auswirkt

Grafik: ORF.at; Quelle: APA/Armutskonferenz

Das könnte vor allem jene betreffen, die in einer ohnehin wirtschaftlich prekären Zeit am Arbeitsmarkt schlechte Chancen haben. Folgekosten und Verantwortung fallen für die Länder mit verschärften Regeln weg, gleichzeitig wird auch eine faire Verteilung der Soziallast auf die Bundesländer unterwandert.

Niederösterreich wolle seine „arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Probleme nach Wien exportieren“, kritisiert etwa Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske. Die Stadt erwägt aus Angst davor eine Mindestresidenzdauer, bevor Mindestsicherung bezogen werden kann.

Schwarzer Peter für Wien

Schon jetzt leben 56 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in der Bundeshauptstadt, Tendenz steigend. Auch im kommenden Jahr wird die Stadt Schulden machen, unter anderem um die steigenden Sozialleistungen decken zu können. 2016 beliefen sich die Ausgaben auf 670 Mio. Euro, für 2017 rechnet Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) mit knapp 700 Mio. Euro.

Die steigenden Kosten ergaben sich unter anderem aus der hohen Arbeitslosigkeit, der wachsenden Bevölkerung sowie der Flüchtlingskrise. An Flüchtlingen und Zuwanderern hat sich die Mindestsicherungsdebatte entzündet, sie sind aber bei Weitem nicht die einzigen Betroffenen. In Wien waren im vergangenen Jahr laut Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) 43 Prozent der Mindestsicherungsbezieher keine Österreicher.

Konträre Positionen

Grundlegend wollte die SPÖ nach längerer Abwehr eine Deckelung von 1.500 Euro akzeptieren, sprach sich aber gegen eine abweichende Behandlung von Asylberechtigten und Zuwanderern aus. Eine Kürzung der Mindestsicherung würde die Existenzsicherung nicht mehr gewährleisten und laut Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) „langfristig Probleme in Österreich züchten, die Menschen in die Kriminalität bringen“.

Die ÖVP positionierte sich hingegen als Vertreter jener, die eine größere Distanz zwischen Mindestsicherung und Einkommen fordern oder die Mindestsicherung als „Belohnung für Nichtstun“ sehen. Noch nicht ausgeschöpftes Wählerpotenzial dürfte die ÖVP mit der Verschärfung kaum beschädigt haben - diejenigen, die die Kürzung der Mindestsicherung trifft, gehören ohnehin kaum zum ÖVP-Klientel.

Fleckerlteppich droht

Die Alleingänge Niederösterreichs und Oberösterreichs setzen nicht nur Wien unter Druck, sie legen den Grundstein für einen bundesweiten Fleckerlteppich der Mindestsicherungsregeln. Während die restlichen Bundesländer im Laufe der Verhandlungen zumindest für eine Einigung zu siebt plädiert hatten, stehen mittlerweile auch die Chancen dafür schlecht. Das Burgenland hat sich für individuelle Lösungen ausgesprochen, auch Kärnten arbeitet an einem eigenen Modell.

Grafik zur Mindestsicherung

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Sozialministerium

Sollte die Koalition bis Jahresende keine gemeinsame Linie finden, die auch von den Ländern mitgetragen wird, läuft die Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung aus. Dann können die Länder wieder eigene Sozialhilfemodelle beschließen. Allerdings würde auch der Bundeszuschuss zu den Krankenversicherungskosten der Sozialhilfeempfänger wegfallen.

Verfassungs- und Arbeitsrechtler skeptisch

Verfassungs- und Sozialrechtsexperten äußern Bedenken zur niederösterreichischen Regelung. Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal hält einen Deckel nur für grundsätzlich verfassungskonform, wenn im Bedarfsfall der Bedarf - etwa Wohnraum - mit Sachleistungen abgegolten wird. Das niederösterreichische Modell sieht das nicht vor. Verfassungsrechtlich problematisch sei, dass der Deckel für alle Haushalte unabhängig von der Personenanzahl gelte. Das benachteiligt nicht nur größere Wohngemeinschaften, sondern auch größere Familien.

Mazal fordert ebenso wie der Verfassungsrechtler Theo Öllinger eine „Härteklausel“. Eine klare Grenze verstoße laut diesem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch die „Wartefrist“ für Ausländer hält Öllinger für bedenklich. Diese widerspreche dem Begriff der Mindestsicherung: „Eine Mindestsicherung unter das Maß der Mindestsicherung zu senken, verstößt gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Leben.“ Das sei verfassungsrechtlich problematisch, „weil die Idee der Würde des Menschen unserem gesamten Grundrechtssystem zugrunde liegt“.

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