Keine Zuschläge in Gründerzeithäusern

Die Ausgestaltung des Mietrichtwertgesetzes, das die Mieten in Altbauten deckelt, ist regelmäßig Zankapfel zwischen Interessenvertretern von Vermietern und Mietern. In einer Causa hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun Rechtsklarheit geschaffen: Vermieter waren gegen das Verbot von Lagezuschlägen für Mietwohnungen in Gründerzeitvierteln vorgegangen, der VfGH sprach sich nun aber für eine Beibehaltung des Verbots aus und verwies auf sozialpolitische Ziele.

Lesen Sie mehr …