Alternative Privatschulen fordern vor VfGH mehr Rechte

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Die alternativen Privatschulen fordern vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) die finanzielle und rechtliche Gleichstellung mit ihren konfessionellen Pendants. Ohne zusätzliche Mittel würden die Freien Schulen (u. a. Waldorf- und Montessorischulen) „gegen die Wand fahren“, erste Schulen mussten bereits Konkurs anmelden, heißt es heute in einer Aussendung.

Es ist nicht das erste Mal, dass die alternativen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht den Weg vor den VfGH suchen. Vor 25 Jahren sei dort bereits ein Individualantrag auf Gleichstellung aus formalen Gründen abgelehnt worden, nun soll ein neuer Anlauf gestartet werden.

Unterstützung durch Elternbeiträge

Derzeit werden an den nicht konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht laut Dachverband 6.161 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Zeugnisse dieser Institutionen sind jenen öffentlicher Schulen gleichgestellt, Schüler müssen also keine Externistenprüfungen machen.

Im Unterschied zu den konfessionellen Privatschulen, deren Lehrerkosten durch Gesetz voll vom Bund getragen werden, werden sie aber vor allem durch Elternbeiträge und Subventionen finanziert.

751 vs. 8.000 Euro

Die Basisförderung des Bundes, noch dazu aus laut Privatschulen „jederzeit widerrufbaren Ermessensförderungen“, könne den Personalaufwand aber nicht annähernd decken. Diese sei nämlich seit 2012 pro Schüler de facto um 25 Prozent gekürzt worden. Damit stünden pro Schüler und Jahr an Pflichtschulen nur noch 751 Euro vom Bund zur Verfügung, an den konfessionellen Privatschulen seien es hingegen rund 8.000 Euro.