Pensionen: Seniorenvertreter beharren auf Erhöhung

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Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP, Karl Blecha und Ingrid Korosec, bleiben bei ihren Forderungen nach einer Pensionserhöhung über die geplanten 0,8 Prozent hinaus. Das sagten sie gestern in der ORF-Pressestunde. Während Korosec darauf beharrte, dass die prozentuelle Anpassung notwendig sei, will Blecha zumindest die im Raum stehende Einmalzahlung von 100 Euro erreichen.

„Die Anpassung ist lächerlich“, so SPÖ-Pensionistenverbands-Chef Blecha zu der von der Pensionskommission in der vergangenen Woche festgelegten Anhebung von 0,8 Prozent. Gleichzeitig meinte er: „Wir müssen auf den Finanzminister ein bisschen Rücksicht nehmen.“ Wenn dieser sage, es sei eine darüber hinausgehende Erhöhung nicht vorgesehen, so verlange er jedoch den „Pensionistenhunderter“ - also die Einmalzahlung von 100 Euro.

Korosec: Es geht um Nachhaltigkeit

Korosec blieb bei ihrer schon am Freitag aufgestellten Forderung nach einer gestaffelten 1,3-prozentigen Erhöhung bis zu einer Medianpension von 1.050 Euro und darüber einer Erhöhung von einem Prozent.

Zur Einmalzahlung von 100 Euro, für die sich auch Blechas Parteifreund, Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), starkgemacht hatte, sagte sie: „Die sind ja gleich weg. Mir geht es um die Nachhaltigkeit.“ Die Chefin des ÖVP-Seniorenbundes verwies darauf, dass die Erhöhung um 0,8 Prozent zu gering sei. Dies entspreche zwar der Inflationsrate, aber die Inflation der Waren des täglichen Gebrauchs würde bei 1,3 Prozent liegen.

Zurückhaltung bei Frauenpensionsalter

Zurückhaltend äußerten sich die Seniorenvertreter zu weiteren Maßnahmen hinsichtlich der Anhebung des Frauenpensionsalters. Korosec meinte zwar, wenn es nach ihr ginge, dann könnte man sofort Maßnahmen setzen - es sei aber mit dem Koalitionspartner SPÖ vereinbart, dass das derzeit kein Thema ist.

Blecha sagte dazu, zuerst brauche es einmal Jobs für Frauen in diesem Alter. Zufrieden zeigten sich die beiden mit den bisher gesetzten Maßnahmen zur Angleichung des realen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche.