Abfrage von Mitbewohnern
Das Arbeitsmarktservice (AMS) soll mehr Zugriff auf das zentrale Melderegister erhalten. In Zukunft soll die Stelle nicht nur den Wohnort eines arbeitslosen Kunden, sondern auch seine Mitbewohner abfragen dürfen, berichtete der „Standard“ am Freitag. Damit soll Missbrauch der Arbeitslosenleistungen, etwa bei der Notstandshilfe, verhindert werden.
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