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Waldbesitzer könnten bald mehr dürfen

Gegen Pläne zur geplanten Verwaltungsreform im Landwirtschaftsministerium formiert sich Widerstand: Konkret geht es dabei um den Vorschlag, Besitzern von Kleinwäldern die Schlägerung zu erleichtern. Das treibt Umweltschützer auf die Barrikaden - sie warnen vor gleich mehreren Konsequenzen.

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Das derzeit gültige Gesetz erlaubt eine genehmigungsfreie Schlägerung nur dann, wenn die Waldfläche kleiner als 1.000 Quadratmeter ist. Für Aufregung sorgt nun die geplante Erweiterung auf 3.000 Quadratmeter, die ohne Genehmigung gerodet werden dürften. Gegen einen möglichen Beschluss im Nationalrat noch heuer machen nun gleich mehrere Organisationen mobil.

„Muss verhindert werden“

Am Montag sprachen die SPÖ-nahen Naturfreunde von einem „Privatisierungs- und Umweltbelastungspaket, das im Zusammenwirken von Natur- und Umweltorganisationen und den Alpinen Vereinen verhindert werden muss“. Kritik hatte zuletzt schon der Umweltdachverband (UWD) geübt, eine überparteiliche Plattform für 37 Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Natur- und Alpenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie erneuerbare Energien aus ganz Österreich.

Wald und Brennholz

ORF.at/Dominique Hammer

Umweltschützer fürchten um Waldgebiete

„Lebensräume für Tiere und Pflanzen bedroht“

„Auch kleine Waldstücke sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen“, betonte UWD-Präsident Franz Maier. In ohnehin schon waldarmen Regionen wie dem Alpenvorland und dem Weinviertel in Niederösterreich sei die geplante Gesetzesänderung deshalb besonders problematisch, so Maier - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Auch die Naturfreunde sehen mit einem Verschwinden von Waldinseln Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten bedroht. Ebenso die Tiroler Landesforstdirektion: Die Vielfalt der Baumarten und der Tiere müsse erhalten werden, hieß es zuletzt. Die Stelle, die der Tiroler Landesregierung unterstellt ist, führte „fachliche Gründe“ ins Treffen, die bestehende Grenze beizubehalten, wie Landesforstdirektor Josef Fuchs erklärte.

Freies Wegerecht „ausgehöhlt“

Zudem in der Kritik steht das Vorhaben, Waldflächen unter 5.000 Quadratmeter Fläche ihre Waldeigenschaft zu entziehen - was die Verpflichtung zur Bewirtschaftung wegfallen ließe, etwa Wiederbewaldung nach Schlägerungen. Die Naturfreunde stören sich zudem daran, dass im Falle eines Gesetzesbeschlusses Zäune nicht mehr als Sperren bewilligt werden müssten. Man sehe daher auch das freie Wegerecht „zugunsten privater Rechte ausgehöhlt“.

Jeder Besitzer solcher Waldflächen könne damit künftig „tun und lassen, was er will - Roden, Einzäunen und Sperrflächen errichten“. Entsprechend warnt auch der Umweltdachverband vor sozialen Auswirkungen: Das freie Betretungsrecht, das in Wäldern gilt, würde außer Kraft gesetzt, gibt UWD-Präsident Maier zu bedenken. Der Wald als Erholungsgebiet zum Spazierengehen oder Laufen würde wegfallen.

„Es geht um stadtnahe Gebiete“

Die grundlegende Idee hinter den neuen Plänen sei Entbürokratisierung, sagt Hubert Hasenauer vom Institut für Waldbau an der Wiener Universität für Bodenkultur (BOKU) gegenüber ORF.at. Letztlich gehe es bei den Waldflächen um stadtnahe Gebiete, die sich auch zur Bebauung eigneten, so Hasenauer. „Im Grunde ist es eine Frage der Raumordnung“, sagt der Experte. Und: Rodungen hätten „natürlich ökologische Relevanz“. Ebenso wie eine Wiederbewaldung bzw. -begrünung, weshalb sich die Politik auch in Städten regelmäßig entsprechende Maßnahmen setze.

50 Gesetze und 300 Verordnungen durchforstet

Eine von Minister Andrä Rupprechter (ÖVP) eingesetzte Kommission hatte mehr als 50 Bundesgesetze und fast 300 Verordnungen durchforstet. Sieben Gesetze sollen ganz weg, bestimmte Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren konzentriert und Doppel- sowie Dreifachzuständigkeiten reduziert werden. Es ist von möglichen Einsparungen von bis zu fünf Mio. Euro pro Jahr die Rede.

Die Vorschläge der Kommission betreffen Vorschriften für die Land- und Forstwirtschaft genauso wie das Wasserrecht und die Regeln im Bereich Abfallwirtschaft und Umwelt. Das Ministerium hatte die nun in der Kritik stehenden Pläne sowie viele weitere Punkte zur Verwaltungsverschlankung am 1. Juli bekanntgegeben. Eine entsprechende Änderung soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und 2017 in Kraft treten.

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