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Weitere DNA-Abgleiche gefordert

In Deutschland sind am Fundort der Leiche der jahrelang verschollenen neunjährigen Peggy DNA-Spuren des mutmaßlichen rechtsextremen Terroristen und Mitglieds des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Uwe Böhnhardt entdeckt worden. Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth bestätigten den Fund am Donnerstag.

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Die DNA wurde nach Angaben der Ermittler an einem Gegenstand gefunden. Nach Informationen des „Spiegel“ (Onlineausgabe) handelt es sich dabei um ein Stück Stoffdecke. Wie die Behörden weiter mitteilten, waren am Fundort zahlreiche Spurenträger sichergestellt worden, die derzeit untersucht werden. Noch ist unklar, in welchem Zusammenhang die dabei gefundene DNA-Spur Böhnhardts steht und ob es eine Verbindung mit dem Tod von Peggy gibt.

Kindersachen in Wohnmobil: DNA nicht von Peggy

Die Rechtsmedizin der Universität Jena schließt eine zufällige Übertragung der DNA aus. Im Juli seien ausschließlich Skelettreste des Mädchens untersucht worden, teilte das Uniklinikum am Freitag in Jena mit. Die Spurensicherung an Peggys Fundort und die Untersuchung der dort gefundenen Spuren seien nicht von der Jenaer Rechtsmedizin durchgeführt worden. „Insofern ist eine etwaige zufällige Übertragung von DNA zwischen beiden Fällen durch das Institut ausgeschlossen“, hieß es.

Mehrere Mitglieder des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses reagierten entsetzt auf die Nachricht vom Fund. Sie verwiesen auch darauf, dass im ausgebrannten NSU-Wohnmobil Kindersachen gefunden worden seien, deren Herkunft bis heute unklar ist. In dem Wohnmobil waren unter anderem Kinderschuhe gefunden worden. An denen fanden sich jedoch keine DNA-Spuren von Peggy, wie der Präsident des deutschen Bundeskriminalamts, Holger Münch, am Freitag in Wiesbaden sagte. An einem Kinderschuh sei zwar eine weibliche DNA gesichert worden, aber nicht die des toten Mädchens.

Neuer Beweisantrag angekündigt

Im NSU-Prozess kündigte der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler einen neuen Beweisantrag an. Dabei sollen Einzelheiten über Kinderpornodateien auf einem Computer des NSU untersucht werden, sagte Daimagüler, ein Vertreter der Nebenklage, der dpa an. Im Brandschutt der Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau war ein Datenträger mit Kinderpornomaterial gefunden worden. Man müsse herausfinden, „wer Kenntnis hatte und wer es draufgeladen hat - Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe oder alle drei“. 

Fund nach 15 Jahren

Die sterblichen Überreste des Mädchens wurden im Juli in einem Waldstück in Thüringen entdeckt. Die Neunjährige aus dem oberfränkischen Lichtenberg war im Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Danach gingen innerhalb weniger Monate Tausende Hinweise bei der Polizei ein.

Bis jetzt hat es keine Verbindung zwischen der Mordserie der rechtsextremen NSU-Terrorgruppe und dem Mord an Peggy gegeben. Böhnhardt hatte sich mit seinem Komplizen Uwe Mundlos im Sommer 2011 das Leben genommen. In München läuft seit mehr als drei Jahren der Prozess gegen Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des NSU, der laut der Staatsanwaltschaft mehr als zehn Menschen ermordet haben soll.

Mordserie und Anschläge

Zwischen 2000 und 2007 soll die Gruppe nach Erkenntnissen der Ermittler neun türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer und eine Polizistin erschossen haben. Mit Sprengstoffanschlägen sollen sie Dutzende verletzt haben. Spätestens von 2001 an nannte sich das Trio Nationalsozialistischer Untergrund.

Mundlos und Böhnhardt töteten sich im November 2011 nach einem Banküberfall, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe stellte sich der Polizei. Seit Mai 2013 muss sie sich vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten. Ihr wird eine Mittäterschaft an den zehn Morden zur Last gelegt.

Erster Verurteilter freigesprochen

Der Fall Peggy zählt zu den aufsehenerregendsten Fällen der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte - auch wegen der Ermittlungen. Einige Wochen nach Peggys Verschwinden nahm die Polizei einen geistig behinderten Mann fest, der angab, sich an Peggy und drei weiteren Kindern sexuell vergangen zu haben. Er wurde wegen Mordes an Peggy 2004 in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt und wenig später in eine psychische Einrichtung gebracht.

2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Mann hatte sein Geständnis, das sich stark an die Version der Polizei anlehnte, widerrufen. Zudem zeigten Zeugenaussagen Widersprüche auf. Die Staatsanwaltschaft verlangte einen Freispruch wegen Mangels an Beweisen. Der Mann wurde wieder freigesprochen und aus der Haft entlassen.

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