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„Ganz schönes Stück des Weges“

Geht es nach EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, sind im Streit mit Österreich über das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA die entscheidenden Widersprüche ausgeräumt. Noch am Mittwoch wolle die Kommission ihre Verhandlungen mit der kanadischen Delegation über eine interpretative Erklärung zum Abkommen zu Ende bringen, so der Kommissionschef. Darin sollen sich auch die österreichischen Bedenken wiederfinden.

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„Das, was wir in den Vorschlag einbringen, entspricht genau den Erwartungen der österreichischen Bundesregierung“, sagte Juncker nach seinem Gespräch mit Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) am Mittwoch in Straßburg. Etwas vorsichtiger äußerte sich nach dem Gespräch Kern. Juncker habe Verständnis für Österreichs Punkte geäußert, sagte er. „Aber es ist jetzt verfrüht zu sagen, dass wir uns auf etwas geeinigt haben.“

Erklärung soll bis zum Abend stehen

Aber auch Kern sprach von einem guten Gespräch. „Wir haben uns auf diese Punkte, die wir da genannt haben, verstanden.“ Und Juncker habe „nochmals Verständnis dafür geäußert und gesagt, dass seine Leute dafür Sorge tragen werden, dass das heute am Abend drinnen ist“, so Kern.

Denn geht es nach den Plänen der Kommission, sollte der Erklärungstext, über den die EU und Kanada freilich bereits länger verhandeln, am Mittwochabend stehen. Das wurde nach dem Gespräch auch noch einmal aus Kommissionskreisen bestätigt. Kern kündigte an, er werde den Text prüfen, sobald er ihn habe. „Die Tücke liegt im Detail“, so Kern. Mit dem Gespräch sei er allerdings zufrieden. „Wir sind ein ganz schönes Stück des Weges gekommen.“

Veröffentlichung im Amtsblatt

Einer der zentralen Punkte ist für Kern, dass die Erklärung legalen Status hat, „dass sie mitunterschrieben und im Amtsblatt (der EU) veröffentlicht wird“. Dieses Vorgehen bestätigte auch Juncker. Die Erklärung werde im Anhang an das Vertragswerk im Amtsblatt der EU veröffentlicht, so der Kommissionpräsident. „Damit ist klar, dass dies verbindlich den Willen der Vertragspartner darstellt. Und damit steht eigentlich der Unterzeichnung anlässlich des Kanada-Gipfels nichts mehr im Weg.“

„Rote Linien“ bei Privatisierung

„Rote Linien“ gibt es laut Kern auch beim Thema der Öffentlichen Dienste. Das Thema müsse in der Kompetenz der Nationalstaaten bleiben. Es dürfe keine Negativliste geben, vielmehr sollten die Staaten selbst festlegen, welche „Public Services wir deregulieren und privatisieren“. Und es müsse möglich sein, bereits privatisierte Sektoren in die öffentliche Hand zurückzuführen, so Kern.

Entscheidend bleibt für Kern auch das Thema Schiedsgerichte und Investorenschutz. Es gehe jetzt um die Details und darum, was davon tatsächlich nicht vorläufig angewendet wird, wenn das EU-Parlament das Abkommen ratifiziert. „Dies bedeutet, dass das österreichische Parlament schlussendlich die finale Entscheidung haben muss, ob wir das so ratifizieren oder nicht.“ Bisher gebe es sechs Klagsgründe für Unternehmen in der Vereinbarung. Österreich wolle auch, dass diese im Zuge einer „Review“ nicht erweitert werden. Schwierig sei auch noch die Formulierung von Entschädigungszahlungen.

Kein „Opt-out“ bei Investorenschutz

Eine generelle Ausnahme Österreichs beim Investorenschutz scheint allerdings vom Tisch zu sein. Das sei zwar auf der österreichischen Wunschliste, aber mit EU-Recht nicht vereinbar, so Kern. Bereits zuvor hatte Juncker eine solche Ausnahmeregel ausgeschlossen. „Es kann kein einseitiges Opt-in oder Opt-out geben, denn sonst würden die Kanadier ja dasselbe Recht für sich in Anspruch nehmen.“

CETA soll planmäßig auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober unterzeichnet werden. Am 18. Oktober kommen die EU-Handelsminister in Luxemburg zusammen, um für die Unterzeichnung grünes Licht zu geben. Neben Österreich haben auch Bulgarien und Rumänien Vorbehalte wegen der Visapflicht für ihre Staatsbürger in Kanada. Fraglich ist auch die Zustimmung Belgiens, nachdem es in der französischsprachigen Wallonie Vorbehalte gegen den Handelspakt gibt.

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