„Erhöhte Sicherheitsgefährdung“
„Auf Grund von Kriegen, Destabilisierung und mangelnder Perspektiven für große Bevölkerungsteile im europäischen Umfeld ist für einen nicht absehbaren Zeitraum von einer erhöhten Sicherheitsgefährdung für Österreich auszugehen“, heißt es im Ministervortrag zu dem am Dienstag vorgestellten „Sicherheitspaket“. Ein Überblick über die geplanten Maßnahmen:
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„Sicherheitskabinett“: In Krisenfällen - ob Terroranschlag, Naturkatastrophe oder Pandemie - soll künftig auf Antrag der Bundesregierung ein „Sicherheitskabinett“ zusammentreten. Es hat prinzipiell sechs Mitglieder, und zwar alle aus der Regierung: Den Vorsitz hat der Bundeskanzler, vertreten sind darin zudem der Vizekanzler sowie Verteidigungs-, Außen-, Finanz- und Innenminister.
Der Kanzler hat kein Weisungsrecht für die Ministerien, ihre Zuständigkeiten bleiben unberührt. Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden. Das „Sicherheitskabinett“ soll regelmäßig von der Regierung überprüft und gegebenenfalls verlängert werden.
Das „Sicherheitskabinett“ bekommt eine „Organisationseinheit für Umfassende Sicherheitsvorsorge“ zur Seite gestellt: In diesem gesamtstaatlichen Lagezentrum sollen alle relevanten Informationen zusammengeführt und Handlungsoptionen aufbereitet werden.
Bundesheer: In der Verfassung soll eine neue Aufgabe des Militärs geschaffen werden: Umfasst sind davon Beiträge zur erweiterten Katastrophenvorsorge (das Heer soll 15a-Vereinbarungen mit den Ländern abschließen können) und auch die Gefahrenabwehr aus der Luft (z. B. Drohnenabwehr).
Auch die Botschaftsbewachung und der Schutz kritischer Infrastruktur sollen auf Beschluss der Regierung eine „originäre Kompetenz des Bundesheers“ werden. Die Bewachung von Botschaften hat das Militär derzeit im Rahmen des Assistenzeinsatzes für das Innenministerium übernommen. Was die Soldaten dürfen (etwa Anhaltebefugnisse), wird auch weiterhin von den Sicherheitsbehörden definiert.
Der Schutz kritischer Infrastruktur - etwa von Raffinerien und Umspannwerken - soll rechtlich Hauptaufgabe der Miliz werden. Die mit dem Innenministerium abgestimmten Einsatzpläne sehen laut Verteidigungsministerium bereits jetzt vor, dass die rund 10.000 notwendigen Personen, die die rund 190 Standorte im Fall des Falles schützen sollen, von der Miliz gestellt werden.
Geheimdienste: Die Nachrichtendienste des Bundesheeres und der Polizei sollen enger zusammenarbeiten und mehr überwachen. Unter dem Titel „Verbesserte Terrorismusprävention“ sollen „sicherheitspolizeiliche Instrumente zur Gefahrenabwehr und -vorbeugung“ ausgebaut werden. Der Punkt „Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum“ ist laut Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) „auch eine Frage der Überwachung im öffentlichen Raum“. Die Kapazitäten von Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Abwehramt und Heeresnachrichtenamt werden personell und technisch gestärkt.
Asylzentren: Die Regierung will „Asyl- und Migrationszentren“ in relevanten Drittstaaten vorantreiben und dafür EU-Partner gewinnen.
EU-Außengrenzen: Mehrere Ministerien sollen ein Konzept für zivil-militärische Kooperation zum Schutz der EU-Außengrenzen entwickeln, das dann auf europäischer Ebene umgesetzt werden soll. Der Schutz der EU-Außengrenzen soll zu einer Kernaufgabe der Auslandseinsätze des Bundesheeres werden, die dazu erforderlichen gesetzlichen Entsendebestimmungen werden angepasst.
„Nacheile“: Die Regierung will ein höheres Auslandsengagement Österreichs. Hier geht es einerseits etwa um die Kooperation mit Drittstaaten „im Bereich Migrationsmanagement unter besonderer Berücksichtigung forcierter Rückführungen“. Andererseits will man grenzüberschreitende Kooperationen bei der Luftraumüberwachung intensivieren - Stichwort „Nacheile“, die Grenzüberschreitung bei der Verfolgung von Flugzeugen.
Erster Partner soll die Schweiz werden. Ein Problem mit der Neutralität sieht Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) nicht. Auch denkbar ist für den Minister beispielsweise das gemeinsame Betreiben von Werften mit Nachbarländern.
Digitale Sicherheit: Noch wenig konkret wird zur Erhöhung der digitalen Sicherheit ein „Netzwerk- und Informationssicherheitsgesetz“ angekündigt - einschließlich der Erfordernisse der Cyberverteidigung.
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