„Rechtslage wird geprüft“
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) lässt aufgrund der aufgetretenen Pannen bei zahlreichen Wahlkarten eine Verschiebung des Termins für die Bundespräsidentschaftswahl prüfen.
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„Wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl aufgrund eines augenscheinlichen Produktionsfehlers nicht möglich ist, dann ist es meine Aufgabe als oberster Leiter der Wahlbehörde, eine Verschiebung umgehend zu prüfen“, sagte er Freitagfrüh laut einer Aussendung. Für technische Unzulänglichkeiten könne er sich bei der Bevölkerung nur entschuldigen.
„Die Rechtslage wird genau geprüft, und Anfang nächster Woche wird der Innenminister Details bekanntgeben“, so seine Sprecherin. Das Thema ist heikel: Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen waren bei der ersten Stichwahl ausschlaggebend für den Verfassungsgerichtshof (VfGH), eine Wiederholung anzuordnen.
Verschiebung in Gesetz nicht vorgesehen
Details sollen nach Auskunft von Sobotkas Sprecherin kommende Woche bekanntgegeben werden. Am Donnerstag hatte es im Ministerium noch geheißen, es gebe keine rechtliche Handhabe für die Verschiebung. Nun soll offenbar eine Änderung der Verordnung, mit der der Wahltermin festgelegt wurde, durch Regierung und Hauptausschuss geprüft werden.
Im Bundespräsidentenwahlgesetz ist allerdings die Verschiebung der Stichwahl nicht vorgesehen. Explizit geregelt ist lediglich die Verschiebung des ersten Wahlganges - und auch das nur für den Fall, dass ein Kandidat vor dem Wahltermin stirbt. In diesem Fall kann die Wahl um sechs bis zehn Wochen verschoben werden.
Druckerei muss Bericht liefern
Die verantwortliche Druckerei wurde vom Innenministerium aufgefordert, bis Freitag Klarheit über die Ursache des Produktionsfehlers zu liefern. Auf APA-Anfrage wollte die Firma kbprintcom.at dazu nichts sagen. Medienanfragen würden „angesichts der Wichtigkeit“ der Causa an das Innenministerium weiterverwiesen, denn: „Wir sind Lieferant der Wahlkarten und Auftragnehmer des BMI.“
Hofer: Auf Briefwahl verzichten
FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer stellte sich nach den jüngsten Vorkommnissen gegen die Briefwahl. Jeder Österreicher habe ein Recht darauf, dass seine Stimme bei der Wahl gezählt werde, so Hofer in einer Aussendung. Sollte das aufgrund der bekannten Pannen bei den Briefwahlkuverts nicht gewährleistet sein, so müsse man überlegen, diesmal einvernehmlich auf die Briefwahl zu verzichten, so Hofer. Dazu sei ein Schulterschluss aller Parteien notwendig, zu dem die FPÖ bereit wäre, so Hofer weiter.
„Korrekte Wahlen sind der Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Es sollte daher im Interesse aller wahlwerbenden Gruppen sein, dass die Stimmabgabe einwandfrei durchgeführt werden kann“, so Hofer. Sollte das Innenministerium nicht in der Lage sein, Wahlkarten auszugeben, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, so müsse man sich die Alternative einer Wahl ohne Briefwahl überlegen, so Hofer.
Experte: Wahl erst im nächsten Jahr?
Der Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz, sprach von einer „unangenehmen Situation“. Es handle sich derzeit um eine „nicht überschaubare Angelegenheit“, sagte er. Es sei aber noch zu früh für eine Einschätzung. Er könne sich nicht vorstellen, dass es tatsächlich zu einer Verschiebung des Urnenganges kommt.
Das Innenministerium müsse versuchen, die schadhaften Wahlkarten auszutauschen, so Zögernitz. Sollte sich die Regierung für eine Verschiebung entscheiden, dann werde die Wahl wohl erst im kommenden Jahr stattfinden. Denn das Prozedere brauche mindestens eineinhalb Monate Vorlaufzeit.
Keine Nichtanfechtungsgarantie
Der von den Grünen unterstütze Kandidat Alexander Van der Bellen hatte schon im Juli eine gegenseitige Nichtanfechtungsgarantie gefordert, die damals von der FPÖ aber abgelehnt wurde. Ob er sich angesichts der aktuellen Wahlkartensituation vorstellen könnte, die Wiederholung der Stichwahl vor den Vfgh zu bringen, war noch nicht zu erfahren.

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Van der Bellen: „Das ist ja kein Spaß“
Im ZIB2-Interview am Donnerstag sagte Van der Bellen jedoch, dass er sich von den Behörden erwarte, dass sie die Situation klarstellten und „sehr zeitnah, offen und vollständig“ über die Situation informierten. „Die Zeit läuft uns sonst davon, das ist ja offenkundig.“ Jeder Wähler habe das Recht, dass seine Stimme gültig gezählt wird, so der Präsidentschaftskandidat, der sich im Frühling wenige Wochen als Sieger der Hofburg-Wahl 2016 wähnen durfte - „das ist ja kein Spaß“.
Hofer will nicht noch einmal anfechten
Hofer, der damals mit 30.863 Stimmen hinter Van der Bellen gelegen war, hatte die Wahl damals angefochten und sich so eine zweite Chance verschafft. Dass er ein weiteres Mal den Weg zum VfgH gehen würde, sieht er im Moment nicht.

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Norbert Hofer: „Dieses Mal wird alles passen“
„Dieses Mal wird alles passen“, sagte Hofer am Mittwoch in der ZIB2. Er gehe von einer ganz genauen Abwicklung aus und davon, dass es deswegen keinen Grund für eine weitere Anfechtung geben werde. Allerdings war zum Zeitpunkt dieses Interviews von weit weniger schadhaften Wahlkarten die Rede gewesen als am Donnerstag.
Mehrere Verfassungsjuristen für Verschiebung
Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht laut „Standard“ einen „möglichen Systemfehler“ - und plädierte für einen späteren Wahltermin. Mayer sagte gegenüber dem „Standard“ (Freitag-Ausgabe), er frage sich, „warum die Wahl nicht verschoben wird“. Da die Annahme naheliege, dass noch mehr Wahlkartenkuverts Fehler aufweisen, „rennt man sehenden Auges in ein riesen Problem - und das bedeutet ein enormes Risiko für eine erneute Wahlanfechtung“.
Wahlkarten im ersten Durchgang
Insgesamt wurden bei der ersten Stichwahl im Mai fast 760.000 Briefwahlstimmen abgegeben. Davon entfielen laut Endergebnis 282.902 auf Hofer und 457.437 auf Van der Bellen. Van der Bellen lag nach Auszählung der Urnenwahl hinter Hofer, erst mit den Briefwählern musste sich der FPÖ-Kandidat mit Platz zwei begnügen.
Auch sein Kollege Theo Öhlinger kann sich eine Verschiebung vorstellen, er sprach gegenüber dem „Standard“ von einer „fatalen Situation“. Wenn die schadhaften Kuverts anzahlmäßig „in die Hunderte“ gingen, müsse den betroffenen Wählern ein Tausch ermöglicht werden. Sollte der Schaden gar „in die Tausende“ gehen, sei eine korrekte Wahl nicht durchführbar - und dann stünde auch für ihn eine Wahlverschiebung im Raum. Einfach sei das nicht, sagte er, denn es gebe keine rechtliche Vorschrift, die sich auf eine mögliche Wahlverschiebung bezieht.
Es müsse aber eine solche Verschiebung dann möglich sein, wenn die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. So wäre es beispielsweise „absurd“, wenn etwa durch Murenabgänge mehrere Wahllokale unzugänglich wären, und die Wahl werde dennoch durchgeführt. Gesetzlich ist Derartiges aber nicht geregelt.
Funk: Verschiebung braucht „irgendeine Legitimität“
Skeptisch hinsichtlich der rechtlichen Machbarkeit einer Verschiebung ist Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Er verwies darauf, dass im Wahlrecht der „Grundsatz einer besonders strikten Legalität“ gelte: Es dürfe nichts geschehen, was nicht im Gesetz „irgendeine Legitimation“ finde.
So sei es rechtlich nicht gedeckt, die Verordnung für den Termin der Wahl durch eine weitere Verordnung aufzuheben. Dafür müsste man erst eine gesetzliche Grundlage schaffen, das sei aber nicht so einfach durchzuführen. Denn viele Eckpunkte des Wahlrechts seien in der Verfassung geregelt. Für Änderungen brauche es Zeit und auch die entsprechenden Mehrheiten im Parlament. Auch die Tatsache, dass der Wahlgang durch die Verwendung der ersten Wahlkarten bereits im Gang ist, sieht Funk als Problem an.
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