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Plan könnte vor OGH landen

Paukenschlag im Übernahmepoker um die teilstaatlichen Casinos Austria durch den Rivalen Novomatic und ein tschechisches Bieterkonsortium: Das Kartellgericht hat den Zusammenschluss untersagt, weil dadurch der Wettbewerb eingeschränkt worden wäre. Das bestätigten das Kartellgericht und Novomatic am Dienstag.

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Trotz monatelanger Verhandlungen mit den Wettbewerbsbehörden zu Auflagen habe man keine Einigung erzielen können. Daraufhin habe das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das in dem Fall als Kartellgericht fungierte, den Einstieg untersagt. Die Wettbewerbsbehörden und insbesondere der vom Gericht bestellte Gutachter hätten Auflagen verlangt, die für Novomatic wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen wären.

Durch einen Zusammenschluss wäre nicht nur eine marktbeherrschende Stellung auf dem Casinomarkt in Wien bzw. Baden bei Wien entstanden, sondern auch auf dem Automatenmarkt in Niederösterreich, dem Burgenland und Wien sowie auch in Oberösterreich und Kärnten, begründete das Oberlandesgericht (OLG), das in dem Fall als Kartellgericht fungierte, am Dienstag mit.

Behält sich „jedenfalls“ Schritte vor

Der niederösterreichische Novomatic-Konzern behält sich laut einer Presseaussendung „jedenfalls“ ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Kartellgerichts vor. Gegen eine Entscheidung des Kartellgerichts ist noch ein Rekurs beim Kartellobergericht - das ist der Oberste Gerichtshof (OGH) - möglich.

Es geht um 40 Prozent

Novomatic hatte sich von Alteigentümern der Casinos Austria durchgerechnet knapp 40 Prozent der Anteile gesichert. Gemeinsam mit einem tschechischen Bieterkonsortium, das schon mit mehr als elf Prozent bei dem teilstaatlichen Konzern eingekauft ist, wollen die Niederösterreicher das Ruder bei den Casinos übernehmen. Der Casinos-Austria-Konzern setzte im vergangenen Jahr knapp 3,6 Mrd. Euro um bei einem Gewinn von 55 Mio. Euro. Novomatic knackte 2015 erstmals die Zwei-Mrd.-Umsatzgrenze und verdiente fast 221 Mio. Euro.

Wettbewerbsbehörde schaltete Gericht ein

Das OLG fungierte in dem Fall als Kartellgericht. Dieses war von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angerufen worden - ein üblicher Vorgang, wenn die Wettbewerbshüter einen Zusammenschluss für bedenklich halten. Am Freitag gab es dann eine mündliche Verhandlung, von der allerdings die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

Inhaltlich ging es bei dem geplanten Zusammenschluss um Auflagen, da sich die Aktivitäten aller beteiligten Unternehmen überschneiden. Die Casinos Austria, Novomatic sowie die Firmen der Tschechen Karel Komarek und Jiri Smejc sind alle in den Bereichen Spielautomaten, Casinos, Lotto sowie teils auch Sportwetten und Onlineglücksspiel große Player in mehreren Ländern.

Einschränkungen bei Automaten

Aus diesem Grund pochten die Wettbewerbshüter auf Auflagen - sehr zum Missfallen von Novomatic. „Obwohl Novomatic in allen von den Wettbewerbsbehörden als relevant angesehenen Bereichen Auflagen angeboten hat, wurden darüber hinaus strukturelle Maßnahmen hinsichtlich der von der Novomatic-Gruppe in Tschechien betrieben Spielbanken verlangt, die sogar einen Verkauf von Standorten vorgesehen hätten“, so der niederösterreichische Konzern in einer Aussendung.

Ebenso sollte es zu „Einschränkungen“ bei den VLT-Automaten (Video Lottery Terminals) der Casinos Austria kommen. Das hätte für beide Unternehmen einen „signifikanten wirtschaftlichen Nachteil“ verursacht, meinte Novomatic. Genau diese Sparte hätte Novomatic interessiert. VLT-Terminals sollten ausgebaut werden, so der Plan des Unternehmens.

Kerninteresse betroffen

Die teilstaatlichen Casinos Austria betreiben in Österreich mehrere Winwin-Spielhallen, in denen VLTs stehen. Diese sind nach außen hin ebenso einarmige Banditen wie jene, die Novomatic in seinen Spielhallen in mehreren Bundesländern stehen hat. Der Unterschied: VLTs sind zentral vernetzt und dürfen nur mit der Lotterielizenz betrieben werden. Die Lottokonzession wiederum haben in Österreich seit jeher die zu den Casinos Austria gehörenden Lotterien inne. Novomatic hingegen hat sich fast alle der kürzlich in den Bundesländern neu vergebenen Lizenzen für das Automatenspiel gesichert.

Lage „neu evaluieren“

Novomatic jedenfalls kann nicht nachvollziehen, dass die Wettbewerbshüter in dem Bereich so strenge Auflagen verlangten. Damit sei eine österreichische Lösung gescheitert, und dem Finanzminister würden Einnahmen entgehen, so Novomatic. Man werde nun die Situation „im Hinblick auf künftige Investitionen in Österreich strategisch neu evaluieren“. Österreich ist für den weltweit aktiven Novomatic-Konzern ein vergleichsweise kleiner Markt. Die Niederösterreicher sind etwa in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien groß im Automatengeschäft und bauen auch ihre Aktivitäten in den USA aus.

Behörde wehrt sich gegen Kritik

Die BWB wehrte sich gegen die Kritik von Novomatic, sie habe für einen Einstieg bei den Casinos Austria zu strenge Auflagen verlangt. „Das Auflagenpaket, das wir vorgeschlagen haben, wäre auch wirtschaftlich vertretbar gewesen“, sagte eine Behördensprecherin auf Nachfrage. „Die Novomatic hat sich im Zuge der Auflagengespräche nur wenig bewegt. Trotz der Schwere der wettbewerblichen Bedenken war sie nicht bereit, von ihren ursprünglichen Vorschlägen abzugehen“, stellte die BWB fest.

Die BWB hat den Beschluss des Kartellgerichts noch nicht zugestellt bekommen. Man werde diesen dann in Ruhe analysieren und über die weitere Vorgehensweise beraten. Die Casinos Austria haben in dem Verfahren übrigens keine Parteienstellung. Sie wollten sich zwar eine solche erkämpfen, blitzten aber ab. Novomatic hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

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