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Keine „erwiesenen Risiken“

Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmäßig erklärt. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris Ende August das im Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus.

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Die Burkini-Verbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten haben mehr als 30 Gemeinden solche Verbote an ihren Stränden verhängt. Die Bürgermeister begründen das mit der angespannten Stimmung in Frankreich: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Der von Menschenrechtsgruppen angerufene Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend.

„Emotionen und Sorgen“ nicht ausreichend

Für ein Verbot müsse es vielmehr „erwiesene Risiken“ für die öffentliche Ordnung geben. Die unter anderem durch den Anschlag von Nizza ausgelösten „Emotionen und Sorgen“ alleine könnten keine Rechtfertigung sein. Das Oberste Verwaltungsgericht machte auch deutlich, dass die Bürgermeister keine Badebekleidung verlangen können, welche die „Laizität“ respektiert. Diese Formulierung findet sich in den Burkini-Verboten wieder.

Konkret befassten sich die Richter mit nur einem Burkini-Verbot, jenem aus dem südfranzösischen Villeneuve-Loubet. Ihr Urteil vom Freitag ist aber eine Grundsatzentscheidung und damit für alle Verwaltungsgerichte des Landes bindend. Das bedeutet aber nicht, dass alle anderen Burkini-Verbote automatisch aufgehoben sind - zunächst muss juristisch gegen sie vorgegangen werden.

Muslime begrüßen Richterspruch

„Ja, es gibt eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, und der Bürgermeister hatte nicht die Befugnis, diese Freiheit einzuschränken“, sagte Klägeranwalt Patrice Spinosi nach der Bekanntgabe der Entscheidung. Der Zentralrat der französischen Muslime begrüßte den Richterspruch. „Das ist ein Sieg des Rechts und der Weisheit, der das Zusammenleben in unserem Land fördern wird“, sagte Vizechef Abdallah Zekri.

Proteste gegen das Burkiniverbot

APA/AP/Frank Augstein

In London wurde vor der französischen Botschaft gegen das Verbot protestiert

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte das Urteil. „Diese Verbote erhöhen nicht die öffentliche Sicherheit, sondern fördern die öffentliche Demütigung“ muslimischer Frauen, erklärte Europadirektor John Dalhuisen.

Bürgermeister halten an Burkini-Verbot fest

Dennoch halten mehrere Bürgermeister in Frankreich an ihren Burkini-Verboten fest. Zu den Orten, die den Ganzkörperbadeanzug für muslimische Frauen an ihren Stränden auch weiterhin nicht sehen wollen, gehören laut der französischen Nachrichtenagentur AFP unter anderem Nizza und Frejus an der Cote d’Azur sowie Sisco auf Korsika. Dort war es Mitte August wegen Fotos von Frauen in Burkinis zu Ausschreitungen gekommen.

Rechte fordern gesetzlich verankertes Verbot

Konservative und rechtsextreme französische Politiker forderten indes umgehend ein gesetzliches Verbot. „Wir müssen Gesetze erlassen“, schrieb der Generalsekretär der konservativen Republikaner von Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy, Eric Woerth, auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. „Das Parlament muss seiner Verantwortung gerecht werden“, twitterte der konservative Abgeordnete Guillaume Larrive.

Die Parteivorsitzende der rechtsextremen Front National (FN), Marine Le Pen, forderte, es müsse so schnell wie möglich ein Gesetz verabschiedet werden, das gut sichtbare religiöse Symbole in der Öffentlichkeit verbiete. „Dazu wird natürlich der Burkini gehören.“ Der Gesetzgeber müsse eingreifen, „um den Fundamentalismus zu bekämpfen, die Frauen zu schützen, die Laizität und unsere Lebensart zu wahren“.

Debatte über Polizeikontrolle am Strand

Sowohl der Burkini als auch sein Verbot hatten über die Grenzen Frankreichs für Diskussionen gesorgt. Fotos von einer Polizeikontrolle am Strand von Nizza heizten indes die Debatte über Burkini-Verbote an. In Sozialen Netzwerken sorgten zunächst in britischen Medien veröffentlichte Fotos, auf denen eine Frau vor den Augen von vier Polizisten ihr langes Oberteil auszieht, für einen Sturm der Entrüstung.

Zu sehen ist auf den Bildern, wie vier Angehörige der städtischen Polizei eine Frau umringen, die mit Leggings, einem langen türkisfarbenen Oberteil und mit einem um den Kopf gewickelten Tuch am Strand der südfranzösischen Stadt liegt - einen Burkini trägt sie nicht. Dann zieht die Frau das türkisfarbene Oberteil aus, unter dem sie noch ein ärmelfreies Oberteil trägt.

Unklar ist, ob die Polizisten die Frau zuvor aufgefordert hatten, das lange Oberteil auszuziehen, wie britische Medien es darstellen. Auf Twitter gab es trotzdem umgehend empörte Reaktionen: „Sie wollen ihr ihre Kleidung wegnehmen“, schrieb der Vorsitzende des Kollektivs gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich, Marwan Muhammad.

Schwimmen ohne religiöse Verstöße

Burkini ist ein Kofferwort aus Burka und Bikini. Dabei lässt der islamische Ganzkörperbadeanzug lediglich Gesicht, Hände und Füße frei. Burkinis bestehen in der Regel aus einer Hose, einem Oberteil und einer Kopfbedeckung, die an die Haube der Eisschnellläufer erinnert. Das Kleidungsstück soll Musliminnen ermöglichen, schwimmen zu gehen, ohne gegen religiöse Vorschriften zu verstoßen.

Burkinis sind relativ neu und tauchen vermehrt um die Jahrtausendwende auf. Eine australische Bekleidungsfirma hat sich den englischen Begriff Burqini sogar in der EU schützen lassen. Mittlerweile ist das Wort aber in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen.

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