Einspruch bei VfGH
Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) hat die Frist für Anklageeinspruch in der Causa BUWOG, in der er mit zahlreichen weiteren Personen wegen Korruptionsverdachts angeklagt ist, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) als zu kurz beeinsprucht.
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Wie Ex-BUWOG-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech stellte Grasser einen Individualantrag an den VfGH. Die zweiwöchige Frist für einen Einspruch gegen die Anklage sei unverhältnismäßig kurz und daher verfassungswidrig, argumentiert Grasser wie Plech.
Ball liegt bei Landesgericht
Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte den Einspruch bereits angekündigt. Ein Individualantrag hat keine aufschiebende Wirkung. Tatsächlich in die Länge gezogen werden könnte das BUWOG-Verfahren, wenn auch das Landesgericht für Strafsachen die Gesetzespassage, die die Einspruchsfrist regelt, für verfassungswidrig hält. Der VfGH hat bereits ein Vorverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert.
Staatsanwaltschaft sieht Korruptionsverdacht
Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Causa BUWOG rund sieben Jahre gegen Grasser und mehr als ein Dutzend weitere Personen wie etwa den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen unter Grasser 2004 hatte ein Konsortium rund um die Immofinanz den Zuschlag erhalten. Kurz vor der entscheidenden zweiten Runde soll Petrikovics einen geheimen Tipp von Hochegger bekommen haben, wie viel er mindestens bieten müsse, um den Konkurrenten - die CA Immo - zu übertrumpfen.
Die Staatsanwaltschaft hegt Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und bei der Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower. Die Vorwürfe lauten auf Untreue und Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Beweismittelfälschung, es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Beschuldigten wiesen die Anschuldigungen bisher stets vehement zurück. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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