Gericht bestätigte Burkini-Verbot in Cannes

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Ein Gericht in Nizza hat das im südfranzösischen Cannes verhängte Burkini-Verbot bestätigt. Wie die Stadtverwaltung von Cannes gestern mitteilte, wies das Verwaltungsgericht von Nizza eine Beschwerde gegen das Verbot des Ganzkörperbadeanzugs zurück. Die Entscheidung stärkte auch eine Nachbargemeinde von Cannes, Villeneuve-Loubet, wo seit gestern ebenfalls das Tragen eines sogenannten Burkinis verboten ist.

Frau mit Burkini geht ins Meer baden

AP

Drei Frauen vom Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich (CCIF) hatten zuvor Beschwerde gegen das Burkini-Verbot in Cannes eingelegt. Nach Angaben der Stadtverwaltung urteilte das Verwaltungsgericht in Nizza jedoch, dass die Maßnahme im Einklang mit dem Gesetz zur Laizität stehe.

„Religiöses Symbol“

Das Gericht verwies in dem Urteil darauf, dass das Burkini-Verbot im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand in Frankreich und dem Anschlag von Nizza verhängt worden sei. Tatsächlich könne das Tragen eines nicht der Norm entsprechenden Kleidungsstücks am Strand in diesem Kontext nur als „eindeutiges religiöses Symbol interpretiert“ werden, hieß es in dem Urteil. CCIF-Anwalt Sefen Guez Guez kündigte an, vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht in Berufung zu gehen.

Der Burkini bedeckt den ganzen Körper und wird von muslimischen Frauen getragen, die beim Baden einer strengen Auslegung des Islam entsprechen wollen.

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