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Falscher Käfig für den Hund: Kein Flug

Wer liest schon die Beförderungsrichtlinien bevor er via Flugzeug in den Urlaub startet? Wohl wenige. In manchen Fällen zahlt es sich aber aus. ORF.at hat bei Barbara Forster, Expertin in Reisefragen beim Europäischen Verbraucherzentrum, nachgefragt, worauf man bei aller Vorfreude nicht vergessen sollte.

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Prinzipiell gilt: Lieber einmal öfter nachlesen oder -fragen, als dann dem Flugzeug nachwinken zu müssen. Denn im schlimmsten Fall kann die Airline es verweigern, einen Passagier zu transportieren. In weniger schlimmen Fällen wird es für den Passagier zumindest teurer.

Was rein muss

Dass Flüssigkeiten im Handgepäck nicht uneingeschränkt mitgenommen werden dürfen, ist mittlerweile weithin bekannt, dass es aber auch bestimmte Dinge gibt, die unbedingt ins Handgepäck sollten, weniger. Wertgegenstände beispielsweise, sagt Forster. Wird etwa wertvoller Schmuck im aufgegebenen Koffer transportiert und verschwindet, dann „habe ich ein massives Beweisproblem“, dass der Schmuck bei der Gepäckaufgabe im Koffer war.

Autoschlüssel lässt im Koffer auf sich warten

Unbedingt ins Handgepäck sollten auch Medikamente und Zerbrechliches. Forster erzählt auch von einem Fall, in dem ein Fluggast seinen Autoschlüssel im aufgegebenen Koffer verstaute. Dieser kam jedoch mit Verspätung an, der Mann konnte nicht mit seinem Auto nach Hause fahren. In solchen Fällen seien die daraus entstehenden Mehrkosten gar nicht oder nur sehr schwer zurückzubekommen.

Beim Thema Haustiere lohnt sich ebenfalls ein Blick auf das Kleingedruckte. Hunde etwa müssen je nach Größe in Boxen mit bestimmter Größe transportiert werden - „das wird auch überprüft“. Hie und da habe sie mit Fällen zu tun, in denen die Beförderung aus diesen Gründen verweigert wird. Besser einmal mehr nachfragen, als dann am Flughafen zu hören: „Da passt der Käfig nicht zum Tier“, so Forster.

Gipsfuß braucht Platz

Unbedingt vorher mit der Fluglinie Kontakt aufnehmen sollte man auch, wenn körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Rechtzeitig sollte etwa die Mitnahme von Rollstühlen bekanntgegeben werden - wenn die Fristen nicht eingehalten werden, könne man nicht erwarten, dass die Fluglinie den Rollstuhl mitnimmt. Auch wenn der Reisende einen Gipsfuß hat, sollte er das mitteilen, damit ein Sitzplatz mit viel Beinfreiheit organisiert werden kann.

Prinzipiell gilt: Der Passagier muss reisetauglich sein, und zwar so, dass er kein Risiko für die anderen Reisenden darstellt. Das bedeutet auch, dass die Mitnahme von Betrunkenen verweigert werden kann - und das passiert auch, wie Forster weiß.

Auf die Reihenfolge kommt es an

Zu Schwierigkeiten können aber auch ganz andere Umstände führen: So müssen laut Forster Tickets in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden. Das klingt prinzipiell logisch, manchmal kommt es aber anders als gedacht. Kann ein Passagier bei einem mehrteiligen Flug beispielsweise die erste Strecke nicht abfliegen, weil er etwa zu spät kam oder plötzlich erkrankte, und will dieser dann erst ab dem zweiten Zwischenstopp fliegen, kann das die Fluglinie verweigern. Oder es führt zumindest zu Ticketaufpreisen. Selbiges gilt für gebuchte Hin- und Retourflüge.

Für das Europäische Verbraucherzentrum ist diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar, das sei „ein großer Diskussionspunkt“ mit den Airlines, so Forster. Wichtig sei eine einheitliche EU-Regelung, derzeit sei es „überall anderes“ geregelt und damit auch sehr intransparent. Vielen Passagieren sei das nicht bewusst. Forster empfiehlt, auf jeden Fall die Fluglinie zu informieren, wenn ein Teil der Strecke nicht abgeflogen wird. Was ja auch nicht selbstverständlich ist: „Wenn ich ein Zugticket hin und retour kaufe, und ich sitze hin nicht im Zug, komme ich auch nicht auf die Idee, die Bahn zu informieren.“

Und wenn doch einmal was passiert?

Sollte einmal etwas verschwinden, zu spät oder beschädigt ankommen, zählt ebenfalls schnelle Eigeninitiative des Passagiers. Denn die Fristen, in denen derartige Probleme gemeldet werden müssen, sind „sehr streng“. Ist ein Koffer beschädigt, muss das innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline bekanntgegeben werden, ansonsten kann der Geschädigte nur noch auf Kulanz hoffen, so Forster.

Kommt Gepäck zu spät an, muss das unverzüglich gemeldet werden. Was weniger bekannt ist: Sobald das Gepäck dann da ist, muss erneut eine Meldung, gemeinsam mit Rechnungen für Ersatzkäufe, an die Airline geschickt werden. Nur dann kann man auch Geld für die erfolgten Einkäufe zurückbekommen - bei Toilettartikeln sind das laut Forster 100 Prozent der Kosten, bei Kleidung in der Regel die Hälfte.

Petra Fleck, ORF.at

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