Altersklausel bei Generali-Unfallschutz unzulässig
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Versicherungen dürfen ältere Kunden nicht diskriminieren - eine Schlechterstellung aufgrund des Alters ist unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun festgestellt.
Konsumentenschützer hatten gegen die Generali geklagt, da sie sich in ihren Bedingungen für die Unfallversicherung Änderungen ab dem 70. Lebensjahr vorbehielt.
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