Strache: „Kein Grund zum Jubeln, kein Grund zur Aufregung“

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Laut FPÖ-Chef Heinz Christian Strache gibt es nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) „keinen Grund zum Jubeln, aber auch keinen zur Aufregung“. Das VfGH-Urteil sei aber „ein Gewinn für die Demokratie und den Rechtsstaat“, sagte Strache bei einer Pressekonferenz heute Nachmittag.

Als Beschwerdeführer sei er seiner „staats- und demokratiepolitischen Aufgabe nachgekommen“, so Strache weiter. „Ausdrücklich“ festgehalten wurde von Strache, dass nicht festgestellt worden sei, „dass es keine Manipulation gegeben“ habe. Das sei vom VfGH vielmehr „gar nicht geprüft worden“.

Laut FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sei nun erneut „für Spannung gesorgt“. Kickl zeigte sich zudem überzeugt, dass FPÖ-Kandidat Norbert Hofer die Neuwahl gewinnen wird.

Urteil „ist zu akzeptieren“

„Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden - und das Erkenntnis ist zu akzeptieren“, hatte bereits zuvor Grünen-Chefin Eva Glawischnig per Aussendung mitgeteilt.

Viele Bürger sind Glawischnig zufolge nun wohl „verärgert, ein drittes Mal wählen gehen zu müssen“ - sie zeigte sich aber „fest überzeugt, dass wieder eine breite Bewegung gemeinsam dafür kämpfen wird, damit Alexander Van der Bellen ein zweites Mal die Stichwahl gewinnt“.

„Bekenntnis zur funktionierenden Demokratie“

Für Robert Lugar, Klubchef vom Team Stronach (TS), hat der VfGH nun „sichergestellt, dass das Wahlergebnis klar und ohne jeglichen Zweifel ermittelt werden muss“. Das VfGH-Urteil sei „ein Bekenntnis zur funktionierenden Demokratie“, teilte Lugar per Aussendung weiter mit. Lugar rief außerdem dazu auf, die Briefwahl zu überdenken.

Eine Forderung nach Änderungen im Wahlrecht kommt auch von NEOS: Parteichef Matthias Strolz verlangt per Aussendung die rasche Einsetzung einer „Allparteien-Reformgruppe“ im Parlament. Die Aufhebung der Wahl ist Strolz zufolge die einzig richtige Konsequenz, „um das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie wiederherzustellen“. Nun sei aber auch „der Zeitpunkt gekommen, über den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Wahlrechts zu sprechen“.