Klagewelle könnte ins Rollen kommen

Erstmals soll ein VW-Kunde in Österreich den Großteil des Kaufpreises zurückbekommen, wenn er sein Auto zurückgibt. Grund ist der Skandal um frisierte Abgaswerte. Der Oberösterreicher hatte geklagt, das Gericht befand, er hätte das Fahrzeug nicht gekauft, wenn er von der „Manipulation“ gewusst hätte. Deren Auswirkungen sind für das Urteil nicht relevant - wohl aber laut dem Anwalt des Klägers der neue Präzedenzfall: Er öffne die Tür für eine „flächendeckende Geltendmachung der Irrtumsanfechtung“.

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