Automatenlizenz in NÖ gekippt: Spieler klagen Novomatic
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor Kurzem die Glücksspiellizenz für den Novomatic-Konzern in dessen Heimatbundesland Niederösterreich gekippt hat, klagen nun Spieler das Unternehmen.
Die Argumentation: Der Bewilligungsbescheid sei „ex tunc“ aufgehoben worden, sei also nie vorgelegen. Novomatic habe seine Automatensalons illegal betrieben und müsse das verspielte Geld zurückzahlen.
Vorerst nur Teilbetrag
Vorerst verlangt der Kläger aus Niederösterreich, der „zumindest tendenziös spielsüchtig“ sei, nur 220 Euro von der Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment AG. Dabei handle es sich lediglich um einen kleinen Teilbetrag dessen, was der Spieler tatsächlich in den Admiral-Spielstätten in Niederösterreich verloren habe.
„Der Kläger behält sich ausdrücklich eine Klagsausdehnung um jene Beträge vor, die er im Zeitraum des - vermeintlichen - Vorliegens des genannten NÖ. Bewilligungsbescheids der Beklagten verloren hat.“
Nach APA-Informationen war der Kläger selbst vor Jahren von einem Verein, der sich der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen verschrieben hat, wegen Betriebs von Spielautomaten geklagt worden. 2010 hatte er das Verfahren letztinstanzlich verloren, der OGH hat seiner Revision nicht Folge gegeben.
Lizenz nur für Admiral
Das Land Niederösterreich hatte der Novomatic-Tochter Admiral 2012 die einzige Lizenz für das kleine Glücksspiel erteilt, obwohl laut Gesetz bis zu drei Konzessionen möglich gewesen wären und es auch vier andere Bewerber gab. Einer von ihnen, die deutsche Gauselmann-Gruppe, legte Beschwerde ein und war letztlich erfolgreich. Vor wenigen Wochen hob der VwGH den Bescheid auf, da Verfahrensvorschriften verletzt wurden.
Novomatic kann seine bis zu 1.339 Automaten vorerst dennoch weiterbetreiben. Laut niederösterreichischem Landesgesetz dürfen nämlich auch bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheids bis zu 18 Monate lang Glücksspiele angeboten werden.
Spieleranwalt Patrick Ruth schießt sich genau auf diese Bestimmung ein. „Die 18 Monate stehen zwar im niederösterreichischen Gesetz, gelten aber nicht, weil der Bescheid aufgehoben wurde. Es hat nie einen Bewilligungsbescheid gegeben, er kann daher nicht weiterwirken“, so Ruth.
Novomatic: „Formfehler rasch beheben“
Novomatic hatte bereits Anfang Juni gemeint, davon auszugehen, dass die zuständige Landesbehörde den „Formfehler rasch beheben wird und zeitgerecht einen für uns positiven Bescheid erlassen wird, damit unser Betrieb (über diese Frist hinaus) gemäß dem Auswahlverfahren - in welchem wir eindeutig das beste Konzept abgeben konnten - fortgeführt werden kann.“ Fürs Erste sei der Fortbetrieb der Spielsalons aufgrund des Spielautomatengesetzes gewährleistet.