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Grüne sehen FPÖ als schlechten Verlierer

Das Team von Van der Bellen hat sich unbeeindruckt von der Wahlanfechtung der FPÖ gegeben. „Wir sehen dem gelassen entgegen“, sagte Lothar Lockl, Obmann des Vereins Gemeinsam für Van der Bellen.

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„Es ist zulässig, rechtliche Schritte zu ergreifen“, so Van der Bellens Wahlkampfmanager Lockl in einer Aussendung. „Jetzt ist es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, darüber zu entscheiden.“ Man sei gelassen.

„Parteipolitische Motive“

Der designierte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler betonte ebenfalls das „gute Recht“, eine Wahl anzufechten. „Allerdings ist bei den Aussagen von FPÖ-Obmann Strache auch heute wieder klargeworden, dass er vorwiegend aus parteipolitischen Motiven heraus ein demokratisch zustande gekommenes Wahlergebnisses bekämpft“, so Niedermühlbichler in einer Aussendung.

Mit seinen Unterstellungen stelle er „ganz offen“ den Wählerwillen infrage. Das bringe „einen der Grundpfeiler unserer Demokratie ins Wanken“. Beim Wahlprozedere zeigte sich Niedermühlbichler zugleich offen für Verbesserungen. Die Briefwahl und das Wählen mit Wahlkarten würden sicher nicht abgeschafft.

Die Grünen stießen in dasselbe Horn. Die Wahlanfechtung durch die FPÖ sei mehr als erwartbar gewesen, so der Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz. Wer wochenlang gezielt Weltverschwörungstheorien verbreite, „möchte sich zum Schluss nach einer Abweisung der Anfechtung durch den Verfassungsgerichtshof auch noch als Opfer darstellen können“, so Brosz in einer Aussendung. Nur darauf legten es Strache und die FPÖ an.

VfGH: „Machen uns sofort an die Arbeit“

Der VfGH werde sich bemühen, die Entscheidung über die Wahlanfechtung einige Tage vor dem geplanten Termin der Angelobung vorzulegen. Eine Garantie dafür gebe es derzeit allerdings nicht, sagte VfGH-Sprecher Neuwirth am Mittwoch. Jedenfalls „machen wir uns sofort an die Arbeit“.

Zunächst werden sich die Verfassungsrichter einen ersten Eindruck über die in der Wahlanfechtung erhobenen Vorwürfe verschaffen. Dann wird ein Vorverfahren eingeleitet, in dem jedenfalls die Bundeswahlbehörde zur Stellungnahme aufgefordert wird. Das Ziel ist, binnen vier Wochen - wie im Gesetz auch vorgesehen - zu entscheiden, also vor der geplanten Angelobung.

Garantieren könne man das jedoch nicht, betonte Neuwirth. Denn zum einen sei die Anfechtung - mit 150 Seiten - sehr umfangreich. Und zum anderen könnten immer wieder Umstände auftreten, die ein Verfahren kompliziert machen. „Das lässt sich am heutigen Tag noch nicht abschätzen.“

Entscheidung vor Angelobung

Eine Neuauszählung oder Neuaustragung einer Wahl kann nur der VfGH anordnen - die Überprüfung durch diesen können bei der Bundespräsidentschaftswahl nur Kandidaten beantragen. Inhaltlich befasst sich der VfGH mit einer solchen Anfechtung nur, wenn das Ergebnis ohne den behaupteten Verstoß gegen die Wahlordnung anders ausgefallen wäre - im konkreten Fall also, wenn ohne die behaupteten Fehler Hofer Bundespräsident hätte werden können.

Bei der Anfechtung müssen die Höchstrichter - laut Bundespräsidentenwahlgesetz Paragraf 21 - „längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung“ entscheiden. Die Entscheidung sollte also spätestens am 6. Juli vorliegen, zwei Tage vor der geplanten Angelobung Van der Bellens durch die Bundesversammlung am 8. Juli.

Fischer gegen Briefwahlabschaffung

Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer hofft, dass trotz der Anfechtung der Präsidentenwahl der Fahrplan mit der Angelobung des neuen Staatsoberhaupts am 8. Juli eingehalten werde. Bei seiner Rede anlässlich des Städtetags in Innsbruck wandte er sich weiters gegen die von der FPÖ betriebene Abschaffung der Briefwahl.

Natürlich könne ein Wahlergebnis angefochten werden, meinte Fischer. Man könne aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und gleich die Briefwahl abschaffen: „Denn es hat eine lange und demokratische Entwicklung gegeben.“ Durch die Briefwahl sollte die Wahlbeteiligung erhöht werden, indem allen, die auch nicht zu Hause seien, die Möglichkeit gegeben werde, ihr Wahlrecht auszuüben, gab der Bundespräsident zu bedenken: „Wenn die Spielregeln von einzelnen nicht eingehalten wurden, ist das kein Grund, die Briefwahl abzuschaffen.“

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