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Österreich weit milder als EU-Schnitt

Der Nationalrat hat Ende April mit großer Mehrheit ein strengeres Handyverbot am Steuer beschlossen. Das Schreiben und Lesen von SMS und E-Mails sowie das Surfen im Internet sind laut der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) künftig verboten, es drohen 50 Euro Strafe. Die Grünen stimmten als einzige Partei gegen das Gesetz, weil es ihrer Meinung nach viel zu wenig auf die neuen Gefahren eingeht.

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Das erweiterte Handyverbot soll der Steigerung der Verkehrssicherheit dienen und ist seit Ende Mai in Kraft. Erlaubt sind nun nur noch das Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung und die Verwendung des Smartphones als Navigationssystem, wenn es im Wageninnern befestigt ist. Die Grünen wiesen etwa darauf hin, dass Verstöße gegen ähnliche Normen in 17 anderen EU-Staaten als Vormerkdelikte geahndet werden.

Ausreichende Strafe oder „dünne Suppe“?

Die parlamentarische Mehrheit sah durch die Novelle indes hinreichend „klargestellt, dass Handys während einer Autofahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung zum Telefonieren oder als Navigationssystem verwendet werden dürfen“. Auch erklärte Verkehrsminister Gerald Klug (SPÖ) bei der Debatte, die Maßnahmen seien Teil seines Plans, seinen Fokus auf erhöhte Verkehrssicherheit legen zu wollen.

„Die Suppe ist zu dünn“, meinte hingegen der grüne Mandatar Georg Willi, Strafen würden ohnehin nur dann verhängt, wenn Lenkerinnen und Lenker „in flagranti“ von der Polizei erwischt würden. Sowohl ÖVP als auch NEOS meinten hingegen, es gehe vor allem um Bewusstseinsbildung in Sachen Handy am Steuer - und sahen diesen Zweck, zumindest vorläufig, durch die Novelle erfüllt. Die SPÖ zeigte sich zuversichtlich, dass die Regelungen „zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen“ würden.

FPÖ-Ärger über „ungenierte“ Handynutzer

Die FPÖ sah die Regelungen ebenfalls als ausreichend an und forderte dennoch, dass der „Gesetzgeber die Handbremse ziehen“ müsse, da inzwischen sogar „immer mehr Menschen ganz ungeniert mit dem Telefon am Ohr an Exekutivkräften vorbeifahren“ würden. Auch das Team Stronach (TS) ärgerte sich über „kriminell herumkurvende“ Handynutzer, fand die Novelle aber ausreichend.

Zahlreiche weitere Neuerungen

Die Gesetzesnovelle enthält auch Neuerungen abseits der Bestimmungen über die Handynutzung im Auto. Ausdrücklich verboten und mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde durch die KFG-Novelle die Manipulation des Kilometerstandes von Fahrzeugen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass für Gebrauchtwagen überhöhte Preise verlangt werden. Für einspurige Fahrzeuge ist nun die Verwendung von Tagfahrlicht anstelle von Abblendlicht als Licht am Tag erlaubt.

Die Fahrzeugkategorie Leichtmotorrad wurde durch die Novelle abgeschafft. Pannenhilfsdiensten, die bundesweit tätig sind, wird ein Zugriff auf die fahrzeugspezifischen (technischen) Daten in der Zulassungsevidenz ermöglicht. Nicht angenommen wurden Anträge des TS, das Mindestgeräusche für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, schärfere Sicherheitsregeln für Taxiunternehmen und das verpflichtende Tragen von Warnwesten für Mopedfahrer forderte.

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