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Militärpolizei künftig in Städten im Einsatz

Asylwerber mit negativem Bescheid können künftig mit Hercules-Transportmaschinen des Bundesheeres abgeschoben werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) und Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wurde am Freitag bekanntgegeben.

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Mitte Juli könnte der erste Rückführungsflug nach Bulgarien im Rahmen einer Dublin-Rücküberstellung erfolgen. Das erfolgt im Rahmen des Assistenzeinsatzes, die Kosten trägt das Verteidigungsministerium. Die anfallenden Flugstunden sind im geplanten Jahresflugstundenkontingent des Systems Hercules enthalten.

Frauen und Kinder werden nicht transportiert

Mit der Hercules C 130 können bis zu 14 Männer zurücktransportiert werden - aber keine Frauen und Kinder, sagte Doskozil. Platz finden in der Hercules-Maschine auch die nach EU-Standards vorgesehenen Begleitbeamten (Eskorten) sowie das Begleitteam (Arzt, Sanitäter, Dolmetscher, Back-up-Team, Menschenrechtsbeobachter).

Aufgrund der über Frontex zu absolvierenden Drittstaatsdestinationen kommen für den Einsatz der Hercules vorerst zwei europäische Destinationen - Bulgarien und Italien - im Rahmen der Dublin-Überstellungen infrage. Grundsätzlich werden Destinationen, wo Charterlandungen möglich sind, weiterhin im Rahmen von Frontex mittels gemeinsamer Charterflüge mit anderen Mitgliedsstaaten angeflogen.

Doskozil hatte bereits Ende Jänner „grünes Licht“ für den Einsatz der Hercules-Maschinen für Abschiebungen gegeben. Die Regierung plant, bis zum Jahr 2019 50.000 Personen mit negativem Asylbescheid aus Österreich abzuschieben.

Heeresunterstützung beim „Objektschutz“

Zudem wird das Bundesheer im Rahmen des Assistenzeinsatzes die Wiener Polizei beim „Objektschutz“ unterstützen. Für die Polizei werden damit 250.000 bis 280.000 Einsatzstunden frei. Die Exekutivbediensteten werden für fremden- und kriminalpolizeiliche Aufgaben zur Bewältigung der Migrationslage freigespielt, gaben die beiden Minister Freitagnachmittag in einer gemeinsamen Aussendung bekannt.

Rechtliche Grundlage für den Assistenzeinsatz ist der Ministerratsbeschluss vom September 2015, wonach bis zu 2.200 Soldaten sicherheitspolizeiliche Assistenz leisten sollen - um einen kontrollierten und geordneten Ablauf der Flüchtlingsbewegungen sicherzustellen.

Ab Anfang August werden Militärpolizisten in der Überwachung „sensibler Gebäude“ wie Botschaften eingesetzt; vorerst geht es um mehr als 20 Objekte in Wien. Diese Soldaten werden ab Anfang Juli vier Wochen lang durch die Sicherheitsakademie (SIAK) und die LPD Wien für den Objektschutz ausgebildet. Bis zum Start des Einsatzes sollen die Soldaten für ihre neue Aufgabe im zivilen Bereich ihre Befugnisse, etwa Waffengebrauch betreffend, geschult werden - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Pfefferspray und Sturmgewehr

Die Bundesheerangehörigen haben, wie die Polizisten auch, Wegweisungsbefugnisse zur Verhinderung von gefährlichen Angriffen und aus Gefahrenbereichen und sind zur Durchsetzung dieser Befugnisse mit unmittelbarer Zwangsgewalt ausgestattet. Sie dürfen aber weder die Identität von Personen feststellen noch Personen, Fahrzeuge oder Räume durchsuchen und verfügen auch nicht über Festnahmerechte.

Ausgerüstet werden die Soldaten im Objektschutz mit Pfefferspray und Dienstpistole sowie mit Sturmgewehr bei Objekten, wo es auch für Polizei vorgesehen ist, erläuterte Doskozil. Kritik am Einsatz der Militärpolizei für die Botschaftsbewachung kam von NEOS. Es sieht darin einen „klaren Missbrauch des Bundesheeres und einen Bruch der Verfassung“.

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