Identitätsnachweis ab 15.000 Euro
2015 sind in Österreich deutlich mehr Geldwäschefälle gemeldet worden. 2.521 Sachverhalte wurden dem Bundeskriminalamt 2015 mitgeteilt, davon waren 1.793 Verdachtsmeldungen, heißt es in dem Ende April veröffentlichen Geldwäschebericht.
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Das bedeutet einen deutlichen Anstieg gegenüber 2014 mit 1.673 und 2013 mit 1.490 Meldungen. Insgesamt wurden der Geldwäschemeldestelle 2015 1.023 Geldwäscheverdachtsfälle gemeldet, 1.076 mögliche Betrugssachverhalte und potenzielle Steuerdelikte (55), Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen (31) und mögliche Korruption (20).
Vor allem bei terrorismusbezogenen Sachverhalten gab es einen deutlichen Anstieg von 61 im Jahr 2014 auf 103 im Jahr 2015. Vereine seien ein „potenzieller Risikofaktor“ für Terrorfinanzierung, erklärte die Leiterin der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, Elena Scherschneva. Sie warnte aber vor einem „Generalverdacht“.
Banken melden am häufigsten
Vor allem Finanzinstitute schickten Verdachtsmeldungen. 1.263 Meldungen kamen von Kredit- und Finanzinstituten und 492 von Bargeldtransferunternehmen wie etwa Western Union. Nur jeweils zwölf Verdachtsmeldungen schickten Versicherungen und Rechtsanwälte, Gewerbetreibende (fünf), Notare (vier) und Wirtschaftstreuhänder (zwei) sowie jeweils eine Meldung von Casinos, gewerblichen Buchhaltern und Immobilienmaklern.
Bei Barzahlungen über 15.000 Euro muss die Identität festgestellt werden. Unterköfler appellierte an Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, mehr Verdachtsfälle zu melden. Diese Berufsgruppen dürften bei der Geldwäschemeldepflicht nicht nur auf die Finanzinstitute verweisen. „Es dürfe nicht auf andere Berufsgruppen abgewälzt werden.“ Auch der Edelmetallhandel und Juweliere würden ihre Meldepflicht ernst nehmen.
Bessere Zusammenarbeit mit Staaten
Seit dem Jahr 1994 bekämpft das Bundeskriminalamt Geldwäsche systematisch. Das „Offshore-Problem“ sei dabei bestehen geblieben, trotz immer wiederkehrender Verschärfungen für Steueroasen, so der Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Bundeskriminalamt, Rudolf Unterköfler, bei der Präsentation des Geldwäscheberichts 2015.
Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten habe sich aber wesentlich verbessert. Briefkastenfirmen in Niedrigsteuerländern seien nicht grundsätzlich verboten, wenn sie zur Steuervermeidung und Steuergestaltung verwendet würden. Ein Fall für die Behörden und die Justiz werde es erst bei Steuerhinterziehung und kriminellen Aktivitäten.
Österreich muss EU-Richtlinie umsetzen
Bis Juni 2017 muss Österreich die vierte EU-Geldwäscherichtlinie umsetzen. Derzeit arbeitet eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe an der Umsetzung. Die Ausweispflicht bei Barzahlungen wird von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt, und es muss ein Register für wirtschaftliche Berechtigte eingerichtet werden. Juristische Gesellschaften, etwa GmbHs, Stiftungen, Offshore-Gesellschaften, und Vereine müssen dann ihre wirtschaftlich Berechtigten/Eigentümer melden. Wird das nicht gemeldet, drohen Strafzahlungen.
Die Details des Registers würden nun ausgearbeitet, so Scherschneva. Alle wirtschaftlich Berechtigten werde man wohl auch mit dem Register nicht herausfinden. Wenn beispielsweise ein österreichisches Unternehmen einer Offshore-Gesellschaft in einer Steueroase gehöre, werde es interessant.
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