Haftstrafe im Prozess gegen Sprayer Puber
Mit einem Urteil von zehn Monaten unbedingte Haft ist heute am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den berühmt-berüchtigten Sprayer Puber rund um ein angeblich gestohlenes Fahrrad zu Ende gegangen. Der Sprayer wurde aber nicht wegen Diebstahls, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und illegalen Waffenbesitzes belangt.
Vor Gericht bestritten Puber und ein Mitangeklagter vehement, in den Nachtstunden des 12. April ein Fahrrad gestohlen zu haben. Das Rad sei vielmehr Eigentum des Sprayers gewesen.
Richterin Elisabeth Reich räumte der vonseiten der Angeklagten vorgetragenen „guten Geschichte“ rund um das gestohlene Fahrrad zumindest ein, wahr sein zu können. Puber und der Mitangeklagte wurden in diesem Fall frei gesprochen.
Pfefferspray und Messer sichergestellt
Sein Verhalten während Amtshandlung hat Puber aber rechtliche Konsequenzen: Er wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. Da bei ihm trotz Waffenverbots ein Pfefferspray und ein Butterfly-Messer sichergestellt wurden, wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes belangt. Insgesamt setzte es zehn Monate unbedingte Haft.
Nach Rücksprache mit Anwalt Nikolaus Rast nahm der Sprayer das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.