Niederlande für Ausbürgerung von Dschihadisten
In den Niederlanden sollen Dschihad-Rückkehrer mit doppelter Staatsangehörigkeit künftig ausgebürgert werden können. Das Parlament in Den Haag stimmte heute für den Entzug der niederländischen Staatsbürgerschaft bei solchen Staatsangehörigen, die sich einer „terroristischen Organisation angeschlossen“ hätten, wie das Justizministerium mitteilte.
Die Dschihad-Rückkehrer „können eine direkte Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen“, hieß es in einer Erklärung. Eine schnelle Reaktion sei nötig, um „diese Personen daran zu hindern, in die Niederlande zurückzukehren“.
Justizministerium entscheidet über Entzug
Ministeriumssprecher Wiebe Alkema sagte, das Justizministerium könne „über den Entzug der Staatsbürgerschaft entscheiden“, dazu bedürfe es keiner Terrorverurteilung. Der betroffene Dschihadist werde zu einem „unerwünschten Ausländer“ erklärt, wenn er sich einer Gruppe angeschlossen habe, die laut Ministerium auf einer „besonderen Liste“ als „Terrororganisation“ geführt werde.
In Frankreich war Präsident Francois Hollande im März mit dem Vorhaben einer Verfassungsänderung nach den Anschlägen von Paris gescheitert, weil sich Nationalversammlung und Senat im erbitterten Streit über eine Ausbürgerung von Terrorverurteilten nicht einigen konnten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob nur Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach einer Terrorverurteilung ausgebürgert werden sollten oder auch Franzosen ohne zweiten Pass, was eine Staatenlosigkeit nach sich gezogen hätte.