Schreiduelle bei Verfahren um Natascha-Kampusch-Buch

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Es kommt in Zivilverfahren nicht häufig vor, dass die gegnerischen Anwälte einander laut anschreien und beschimpfen. Aber beim Thema Natascha Kampusch war das gestern vor dem Landgericht Köln der Fall. Die 28-jährige Kampusch wollte das Buch „Der Entführungsfall Natascha Kampusch - Die ganze beschämende Wahrheit“ in seiner derzeitigen Form verbieten lassen.

Autor: „Gerechtigkeit für Opfer“

Der Autor Peter Reichard, ein Hamburger Journalist und ehemaliger Kripobeamter, sagte, seit zehn Jahren beschäftige er sich mit dem Fall, und zwar in erster Linie „aus Idealismus“. Es gehe ihm mit seinem Buch darum, Kampusch gegen Vorwürfe und Verschwörungstheorien in Schutz zu nehmen.

„Das war ein Versuch, diesem Opfer endlich zur Gerechtigkeit zu verhelfen“, beteuerte er. Mit einer Klage von ihr hätte er deshalb im Traum nicht gerechnet. „Da habe ich die Welt nicht mehr verstanden.“

Kampusch war nicht zur Verhandlung gekommen. Sie wendet sich nicht gegen das ganze Buch, sondern gegen einen bestimmten Teil. Darin beschreibt Reichard sehr ausführlich Szenen aus Videos, die der Entführer Wolfgang Priklopil von Kampusch und sich gemacht hatte.

Kölner Kammer tendiert dazu, Antrag abzuweisen

Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer wies aber darauf hin, dass Kampusch in ihrem eigenen Buch ganz ähnliche Szenen geschildert habe. Reichard hatte zudem eidesstattlich erklärt, dass er Kampusch das Buch mitsamt den umstrittenen Passagen zum Lesen vorgelegt habe. So tendierte die Kammer dazu, den Verbotsantrag abzuweisen. Die Entscheidung wird am 1. Juni verkündet.