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Abstände minimal verringert

Die weit mehr als eine halbe Million Briefwahlstimmen sind ausgezählt und haben - wie erwartet - nichts an den ersten drei Plätzen geändert. FPÖ-Kandidat Norbert Hofer bleibt klar Erster, sein Stimmenanteil reduzierte sich gegenüber dem Wahlabend aber von 36,4 auf nunmehr 35,1 Prozent.

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Der von den Grünen unterstützte Kandidat Alexander Van der Bellen hielt mit nun 21,3 (Sonntag 20,4) Prozent klar den zweiten Platz und steht damit in der Stichwahl am 22. Mai. Knapp verpasst hat diese die parteiunabhängige Kandidatin Irmgard Griss. Auch sie profitierte mit nunmehr 18,9 Prozent gegenüber 18,5 im vorläufigen Ergebnis von der Briefwahl.

Van der Bellen überholt Hofer in Linz

Für einen Führungswechsel sorgten die Briefwahlstimmen in Linz: In der oberösterreichischen Landeshauptstadt, wo Van der Bellen am Wahlabend nur einen Prozentpunkt hinter Hofer gelegen war, wurde dieser mit den Briefwahlstimmen überholt. Van der Bellen liegt nun mit 30,2 Prozent vor dem freiheitlichen Hofburg-Anwärter (28,4 Prozent). Damit ist Van der Bellen in fünf Landeshauptstädten (Wien, Graz, Innsbruck, Bregenz und Linz) Erster, Hofer in vier (Salzburg, St. Pölten, Klagenfurt und Eisenstadt).

Vorläufiges amtliches Endergebnis: 35,1% Hofer, 21,3% Van der Bellen, 18,9% Griss, 11,3% Hunds­torfer, 11,1% Khol, 2,3% Lugner

ORF.at/BMI

Hundstorfer doch noch Vierter vor Khol

Von den Briefwahlstimmen profitierte auch SPÖ-Kandidat Rudolf Hundstorfer, der statt 11,2 nun 11,3 Prozent der Stimmen erreichte, damit den ÖVP-Kandidaten Andreas Khol überholte und nun auf Platz vier landete. Khols Stimmenanteil sank von 11,2 auf 11,1 Prozent, er ist somit nur noch Fünfter. Üblicherweise schneidet die ÖVP bei den Briefwählern besser ab als die SPÖ. Richard Lugner kam letztlich auf 2,3 Prozent, am Sonntag waren es 2,4 Prozent.

12,5 Prozent der Stimmen per Briefwahl

Der Zuspruch zur Briefwahl ist weiter gewachsen: 534.776 gültige Stimmen wurden auf diesem Weg abgegeben, das entspricht 12,5 Prozent der gültigen Stimmen insgesamt. Bei der Bundespräsidentenwahl 2010 - wo erstmals briefgewählt werden konnte - machte der Anteil nur 8,8 Prozent aus, auch bei der Nationalratswahl 2013 war er mit 11,4 noch etwas geringer.

Mit der Briefwahl stieg die Wahlbeteiligung von 60,0 am Sonntag auf 68,5 Prozent am Montag. Insgesamt nutzten 4.371.912 der 6,382.486 Österreicherinnen und Österreicher über 16 Jahren ihr Wahlrecht. Gültig waren 4.279.170 Stimmen. Bei der Bundespräsidentschaftswahl vor sechs Jahren machten nur 53,6 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch.

Am 3. Mai startet die Stichwahl

Auch nach dem Auszählen der Briefwahlstimmen ist das Endergebnis aber nur ein „vorläufig amtliches“: Offiziell ist das Endergebnis erst mit der Sitzung der Bundeswahlbehörde und dem Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums am 2. Mai. Wird kein Einspruch dagegen erhoben, schreibt die Bundeswahlbehörde die Stichwahl aus, und der Countdown zum zweiten Wahlgang kann beginnen.

Wahlberechtigt in der Stichwahl am 22. Mai sind wieder 6,382.484 Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am 24. April 16 Jahre alt waren. Auch im zweiten Wahlgang kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden. Auslandsösterreicher sowie Wahlberechtigte, die wegen einer längeren Abwesenheit darum baten, haben die Wahlkarte dafür schon in der Hand - mit einem leeren Stimmzettel für die Stichwahl. Darauf müssen sie selbst den Namen ihres Favoriten eintragen.

Alle anderen Wahlberechtigten, die am 22. Mai nicht in „ihrem“ Wahllokal abstimmen können, müssen wieder einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen. Möglich ist das schriftlich bis 18. Mai und persönlich bzw. bei Abholung durch einen „Boten“ bis 20. Mai. Ab 3. Mai kann damit dann sofort gewählt werden: Entweder auf dem Postweg oder indem man die Wahlkarte - bis inkl. 22. Mai - persönlich bzw. per „Boten“ bei der Bezirkswahlbehörde abgibt. Außerdem kann man mit der Wahlkarte am 22. Mai in jedem Wahllokal abstimmen. Wahlschluss ist um 17.00 Uhr.

Angelobung am 8. Juli

Die Briefwahlstimmen werden im zweiten Wahlgang ebenfalls wieder am Montag nach der Wahl ausgezählt. Am 25. Mai wird das Endergebnis „amtlich“ - und erst dann kann die Wahl beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden, auch wenn ein Kandidat Mängel im ersten Wahlgang beanstandet.

Ganz fix ist der nächste Bundespräsident erst mit Kundmachung des Endergebnisses durch den Bundeskanzler - die erst vorgenommen werden kann, wenn die Frist für die Anfechtung ohne eine solche verstrichen ist oder der VfGH über eine Anfechtung entschieden (und keine Nachwahl angeordnet) hat. Sein Amt übernimmt der neue Bundespräsident offiziell mit der Angelobung durch die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) am 8. Juli.

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