„Stolz“ und „froh“ über Einigung
Der Papamonat kommt - aber ohne den von der SPÖ geforderten Rechtsanspruch und Kündigungsschutz. Das sieht die Kindergeldreform vor, auf die sich die Koalition nun einigte. Ein Rechtsanspruch sei nicht „durchsetzbar“ gewesen, aber jeder Vater könne individuell klagen, verteidigte SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag den Kompromiss.
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Probleme für Väter beim Papamonat erwartet sie trotz des fehlenden Kündigungsschutzes nicht. Es werde kein Arbeitgeber „so unintelligent“ sein, dass Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme eines Papamonats Nachteile erleiden würden. Insgesamt sei sie „sehr stolz“ auf die erzielte Einigung. Es gebe ihrer Ansicht nach „zahlreiche Verbesserungen“, auf die sie sich mit ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin geeinigt habe. „Letztendlich waren es ja nur einige wenige Punkte, die gefehlt haben“, so Heinisch-Hosek.
Karmasin, die noch vor wenigen Wochen die Verhandlungen mangels Bewegung der SPÖ auf Eis gelegt hatte, zeigte sich nun nach der überraschenden Einigung in der Nacht auf Dienstag „sehr froh“, dass die neuen Regeln auf den Weg gebracht werden können. Die Reform, die ein Kindergeldkonto statt der bisherigen vier Pauschalvarianten mit sich bringt, soll am 1. März 2017 in Kraft treten.
Grüne: Papamonat bleibt „Luxusgut“
Dem Lob, das sich die beiden Ministerinnen aussprachen, kann die Opposition wenig abgewinnen. Für die Grünen bleibt der Papamonat ohne Rechtsanspruch und Kündigungsschutz ein „Luxusgut“ für Arbeitnehmer mit einem toleranten Arbeitgeber: „Alle anderen sind auf Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen und riskieren eine Kündigung“, kritisierte die Familiensprecherin der Grünen, Judith Schwentner. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass es vor Inanspruchnahme eine siebenmonatige durchgängige Beschäftigung geben müsse. „Damit schließt man eine junge Generation von Vätern vom Papamonat und dem einkommensabhängigen Modell aus.“
Auch NEOS-Familiensprecher Michael Pock vermisst den „großen Wurf" bei der Kindergeldreform: „Auch wenn in letzter Sekunde noch einige Verbesserungen des Entwurfs erzielt werden konnten, haben politische Befindlichkeiten die Einführung des Kinderbetreuungsgeldkontos verhindert. Was uns nun erwartet, ist ein weiteres Kompromiss-‚Reförmchen‘.“ Pock hält es für notwendig, den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und den arbeitsrechtlichen Karenzanspruch zu harmonisieren, um den Wiedereinstieg von Müttern zu erleichtern. Bei Vätern müssten stärkere monetäre Anreize gesetzt werden.
Wirtschaftskammer will mehr Wahlfreiheit
Das Hilfswerk äußerte sich positiv. Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser begrüßte die angestrebten Ziele des Kindergeldkontos nach Vereinfachung, mehr Transparenz und mehr Flexibilität, erwartete sich aber weitere Schritte für mehr Wahlfreiheit. Positiv beurteilte Hochhauser, dass mit der „Familienzeit“ kein Rechtsanspruch und Kündigungsschutz verbunden sei und „somit eine zusätzliche Belastung für Betriebe verhindert werden konnte“.
ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl verwies indes darauf, dass Väter in dieser Zeit nicht schutzlos seien, denn ein Motivkündigungsschutz werde über das Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet. Einen besonderen Kündigungsschutz - wie etwa nach dem Mutterschutzgesetz - gibt es beim Papamonat aber nicht.
Der Unterschied liegt laut dem Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal darin, dass der Arbeitgeber beim besonderen Kündigungsschutz vor Ausspruch der Kündigung den Prozess gewinnen muss und der Elternteil bis zur Vollstreckbarkeit der Gerichtsentscheidung im aufrechten Dienstverhältnis ist. Ohne diesen besonderen Schutz ist die Kündigung zunächst wirksam, die gekündigte Person muss dagegen klagen und den Prozess gewinnen.
Flexibles Kindergeldkonto ab März 2017
Karmasin und Heinisch-Hosek fokussierten in den Verhandlungen offenbar mehr auf kleine Detailänderungen beim Papamonat. So kann diese Zeit zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden statt wie ursprünglich geplant nur strikt 31 Tage, und das in einem Zeitraum innerhalb von 91 Tagen (statt 61) nach der Geburt. Während der Familienzeit besteht im neuen Entwurf nun volle Kranken- und Pensionsversicherung. Diese Zeit wird mit einer Pauschalsumme von 700 Euro abgegolten. Die FPÖ kritisierte den Bonus als Diskriminierung von Alleinerziehenden.
Die pauschalen Varianten des Kindergeldes sollen mit der ab 1. März 2017 geltenden Reform in ein flexibles Konto münden. Damit sollen die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben werden. Denn Eltern sollen eine einheitlichere Gesamtsumme von bis zu 16.449 Euro erhalten. Die Bezugsdauer können sie zwischen zwölf und 28 Monaten für eine Person oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern wählen.
Die gewählte Dauer kann einmal verändert werden - bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. Für Alleinerziehende kann das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate verlängert (derzeit zwei Monate) und die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1.400 Euro erhöht werden.
„Partnerschaftsbonus“ geplant
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. Der „Partnerschaftsbonus“ für eine möglichst gleichmäßige Aufteilung zwischen Mutter und Vater soll nun auch für das einkommensabhängige Kindergeld gelten. Wenn die Betreuung mit 50:50 oder 60:40 aufgeteilt wird, gibt es einen Bonus von 1.000 Euro. „Dadurch möchte ich Väter zusätzlich motivieren, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen“, so Karmasin.
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