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Abwicklung soll 2020 beendet sein

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Sonntag den Schuldenschnitt für die Heta, Abbaueinheit der ehemaligen Kärntner Hypo Alpe-Adria, erlassen. Nachrangige Gläubiger müssen zur Gänze auf ihr Geld verzichten, vorrangige erhalten nur noch 46,02 Prozent, das bedeutet für sie einen Vermögensverlust von 53,98 Prozent.

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Zugleich werden alle Zinszahlungen ab dem 1. März 2015, als die FMA ihr Zahlungsmoratorium über Heta-Verbindlichkeiten verhängte, gestrichen. Damit werden gleiche Bedingungen wie in einem Insolvenzverfahren hergestellt.

Die Fälligkeiten aller berücksichtigungsfähigen Anleihen wird bis spätestens 31. Dezember 2023 gestreckt, die Gläubiger erhalten also erst dann sicher ihr Geld - außer es käme vorzeitig zu freiwilligen Zahlungen. Mit dieser Fristerstreckung will die FMA sichergehen, dass alle Zahlungen aus der Abwicklung eingetroffen und alle Rechtsstreitigkeiten beigelegt sind, obwohl die Abwicklung bis 2020 abgeschlossen sein soll.

Zivilgerichte am Zug

Für Kärnten heißt dieser Bescheid, der mit der Veröffentlichung am Sonntag in Kraft tritt, dass das Land nun für 6,4 Mrd. Euro geradestehen muss. Um diesen Betrag fallen die Inhaber von Anleihen, für die das Land haftet, um. Darunter sind nachrangige Anleihen von 900 Mio. Euro, die zur Gänze ausfallen, für die also Kärnten die gesamte Summe übernehmen muss, sowie vorrangige Anleihen im Wert von 10,2 Mrd. Euro, von denen die Heta 46 Prozent zahlt, Kärnten also 54 Prozent übernehmen muss. Ob und wann sich die Gläubiger an Kärnten wenden können, ist aber Frage der Zivilgerichte, die FMA greift nicht in die Landeshaftung ein.

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Heta um acht Milliarden überschuldet

Der Schuldenschnitt der FMA Wert spiegelt den aktuellen Stand wider und kann noch nach oben und unten schwanken, die Gläubiger könnten also auch noch etwas mehr oder weniger von der Heta erhalten. Außerdem fallen nicht alle Verbindlichkeiten der Heta unter den Schuldenschnitt. Rund 1,2 bis 1,3 Mrd. Euro können nicht geschnitten werden. Dazu gehören Verbindlichkeiten gegenüber Geschäfts- und Handelsgläubigern, besicherte Verbindlichkeiten und solche aus Treuhandverhältnissen. Die Heta selbst hat nach Aufstellung der FMA 17,6 Mrd. Euro an Verbindlichkeiten (davon 11,1 Mrd. Euro mit Landeshaftung) und 9,6 Mrd. Euro an Vermögen. Sie ist daher mit acht Mrd. Euro überschuldet.

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Kärnten gibt sich gelassen

Man habe stets betont, dass das die nächste Maßnahme in dieser Causa sein werde, so der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Sonntag in einer Aussendung über den von der FMA verfügten Schuldenschnitt. Der Schritt komme daher auch nicht überraschend. Der Bescheid diene nun allen Beteiligten als Grundlage für die weiteren Schritte. Laut der Kärntner Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) werde der Bescheid detailliert analysiert. Man sei auf alle eventuellen Folgewirkungen vorbereitet.

Insolvenzgefahr noch nicht gebannt

Die Eigentümerrechte werden laut Bescheid ab sofort von der FMA wahrgenommen. Der Eigentümer hat kein Geld mehr in der Heta stecken, da das Eigenkapital auf null gesetzt wurde. Die FMA geht davon aus, dass bei einer Insolvenz die Konkursquote nur 34,8 Prozent betragen hätte, anstelle der Abwicklungsquote von 46,02 Prozent. Der Mehrerlös liegt bei 1,4 Mrd. Euro.

Auch jetzt ist die Gefahr einer Insolvenz der Heta noch nicht endgültig gebannt. Sollte ein Gläubiger bei Gericht seine Forderung zu hundert Prozent durchsetzen, müsste die Heta Insolvenz anmelden, um eine Ungleichbehandlung der anderen Gläubiger - die offensichtlich nicht 100 Prozent bekommen können - zu vermeiden.

Ein Delisting der Heta-Bonds ist nicht geplant, ihre Papiere können also weiter gehandelt werden. Gegen den Mandatsbescheid der FMA von Sonntag kann innerhalb von drei Monaten bei der FMA Vorstellung, also Beschwerde, erhoben werden.

Teutonia gibt sich siegesicher

Die Pools milliardenschwer investierter internationaler Heta-Anleihegläubiger wollen sich erst am Montag zum behördlichen Schuldenschnitt äußern. Die relativ kleine Gläubigergruppe Teutonia reagierte noch am Sonntag noch. Sie will weiter um ihr Geld kämpfen und auch verhandeln. Und sie pocht auf die Kärntner Landeshaftungen.

Dass das Land Kärnten selber im Jahr 2012 die Gültigkeit seiner Haftungen bestätigt und über Jahre hinweg Haftungsprovisionen kassiert habe, stimmt den Teutonia-Vertreter Urs Fähndrich siegessicher, wie er am Sonntagabend in gegenüber der APA erklärte, „noch mehr aber die Tatsache, dass die FMA selbst in ihrem Mandatsbescheid zur Heta die Gültigkeit der Ausfallshaftungen des Bundeslandes Kärnten außer Streit stellt“.

Hypo Vorarlberg will Kärnten klagen

Nach dem bekanntgegebenen Heta-Schuldenschnitt pocht die Hypo Vorarlberg auf die Haftung Kärntens. „Wir bereiten nun rechtliche Schritte gegen Kärnten vor“, teilte der Bankvorstand der Landesbank am Sonntagnachmittag mit - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Das Finanzministerium in Wien hält eine außergerichtliche Einigung zur Lösung der Haftungen Kärntens „immer noch für die beste Lösung“. Dafür, so das Ministerium Sonntagabend in einer Stellungnahme gegenüber der APA, „müssen sich jetzt die Gläubiger bewegen und einen konkreten Vorschlag machen“. Den FMA-Bescheid zum Heta-„Haircut“ wertete das Finanzministerium als wenig überraschend. Die Annahme des Kärntner Angebots „wäre für die Gläubiger besser gewesen“.

Nach Auffassung des Finanzministeriums war es richtig, kein weiteres Geld in die Heta zu geben. Dass die Abwicklung der ehemaligen Hypo Alpe-Adria planmäßig laufe, sei die gute Nachricht, so das Finanzministerium.

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