Novelle der Strafprozessordnung passierte Justizausschuss
Die Novelle der Strafprozessordnung (StPO) hat gestern den Justizausschuss des Nationalrats passiert. Sie beinhaltet den Ausbau der Opferrechte, Kontenregistereinsicht für die StA und Lockspitzelverbot, die Verlängerung der Gerichtspraxis auf sieben Monate und das neue Verwertungsgesellschaftengesetz. Zugestimmt haben SPÖ, ÖVP, Grüne und zum Teil NEOS, wie es laut Parlamentskorrespondenz hieß.
Bei der StPO-Novelle steht für ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter der Opferschutz im Vordergrund. Dazu ist eine EU-Richtlinie umzusetzen - und mit ihr werde es in Österreich, „auch wenn es im Bereich Opferschutz europaweit bereits als eines der Vorzeigemodelle gilt, zu weiteren Verbesserungen kommen“.
Konkret soll künftig so rasch wie möglich anhand eines Kriterienkatalogs festgestellt werden, ob ein Opfer „besonders schutzbedürftig“ ist und damit besondere Rechte im Strafverfahren hat wie etwa Beiziehung einer Vertrauensperson oder schonende Einvernahme. Minderjährige und Opfer von Sexualdelikten bzw. von Gewalt in Wohnungen werden immer als besonders schutzbedürftig gelten.
Zugriff auf Kontenregister für Staatsanwälte
Ebenfalls in Umsetzung einer EU-Richtlinie werden die Beschuldigtenrechte etwas ausgebaut - allerdings nach Einwänden in der Begutachtung nicht ganz so weitgehend wie ursprünglich vorgesehen. Das Fragerecht des Verteidigers wird etwas erweitert, der freiwillige Verzicht des Beschuldigten auf Rechte muss schriftlich festgehalten werden.
Den Staatsanwälten wird mit der StPO-Novelle die Möglichkeit eröffnet, auf das - mit der Steuerreform eingeführte - zentrale Kontenregister zuzugreifen. Auf Anordnung der StA abgefragt werden können „äußere Kontendaten“ wie Inhaber, Wohnort, Geburtsdatum.
„Lockspitzelverbot“ kommt
Außerdem trägt die StPO-Novelle der strengen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum „Lockspitzelverbot“ Rechnung. Die bisherige österreichische Praxis - Verurteilung des „verlockten“ Angeklagten, aber mit Strafmilderung als Ausgleich - ist laut EGMR nämlich nicht zulässig. Künftig wird deshalb ein prozessuales Verfolgungshindernis dem „Lockspitzelverbot“ Rechnung tragen.
Mit der Novelle zum Rechtspraktikantengesetz will Brandstetter die Ausbildung zum Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt weiter verbessern und ausbauen. Ebenfalls in Umsetzung einer EU-Richtlinie hat Brandstetter ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz vorgelegt. Es enthält neue Regelungen für die Verwertung von Musik - angepasst an die neuen Herausforderungen durch Verwertungen im Internet.