Themenüberblick

Einstimmiger Vorschlag an US-Behörde

Noch entsprechen die Regeln für den Einsatz von Drohnen in den USA weitgehend jenen, wie sie etwa auch in Österreich gelten: Der Einsatz von allem, das wirtschaftlich verwertbar wäre, ist in Städten oder anderswo über Menschenansammlungen de facto verboten. Nun kündigt sich in den USA aber eine 180-Grad-Wende an - und damit wohl der Startschuss für die breite kommerzielle Drohnennutzung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Wie die Nachrichtenagentur AP am Montag exklusiv berichtete, wurde bei der US-Flugsicherheitsbehörde FAA am Freitag ein Vorschlag für die komplette Neufassung der Rahmenbedingungen für Drohnenflüge eingebracht. Die FAA ist durch die Vorschläge zwar in keiner Weise gebunden, dennoch stehen die Chancen auf Genehmigung günstig: Eingebracht hat den Entwurf ein Komitee, das die FAA selbst ins Leben gerufen hat und in dem alle maßgeblichen Vertreter der Branche vereint sind.

Auch „schwere Brummer“ bald in Städten erlaubt?

In dem Komitee ist mit 27 Fraktionen so ziemlich alles vertreten, was zu Drohnen eine Meinung hat - von Pilotengewerkschaftern und Spediteuren über TV-Sender und Telekomunternehmer bis hin zu Drohnenherstellern und sogar landwirtschaftlichen Schädlingsbekämpfern. Die FAA selbst hatte die Verbände und Gruppen im Februar an einen Tisch gebracht, um sich selbst das zähe Vermitteln zwischen den Positionen zu ersparen.

Paketlieferdrohne in Frankreich

picturedesk.com/Boris Horvat

Auch Europa scharrt im Hinblick auf die Drohnennutzung in den Startlöchern. Im Bild der Prototyp einer Zustellerdrohne der französischen Post.

Hinter dem nunmehrigen Entwurf stehen offenbar alle Beteiligten, auch wenn dem Vernehmen nach die Pilotengewerkschaften bis fast zum Schluss auf staatliche Prüfungen für Drohnenpiloten bestanden. Am Ende stimmten sie aber unter Protest dem Vorschlag zu, dass künftig ein Onlinetest zur Überprüfung der Fachkenntnisse reichen soll, um auch Drohnen mit einem Gewicht von unter 25 Kilo auch in Städten in nur geringer Höhe fliegen zu lassen.

Ein Prozent schwere Verletzungen als Toleranzwert

Komplett freigegeben wären nach den neuen Regeln Flüge von Drohnen, die rund ein Viertelkilo oder weniger wiegen. Ebenso freigegeben wären aber Flüge von größeren Quadrokoptern (Hubschrauberdrohnen mit vier Rotoren), wenn der Hersteller sich dafür verbürgt, dass das Risiko von schweren Verletzungen nur bei höchstens einem Prozent liegt, wenn die Drohne mit voller Kraft einen Menschen trifft. Die Freigabe würde auch für Städte oder andere Orte mit Menschenansammlungen gelten.

Dass der Richtlinienvorschlag ein gewisses Maß an Drohnenunfällen schlicht in Kauf nimmt und die Verantwortung dafür den Herstellern zuweist, wäre ein entscheidender Wendepunkt. Bisher stand der großflächigen Drohnennutzung vor allem die ungelöste Haftungsfrage entgegen. Sogar ein Verletzungsrisiko von 30 Prozent soll in Kauf genommen werden, wenn - schwere - Drohnen über weitgehend menschenleeren Gegenden oder Flächen fliegen, wo sich nur Menschen befinden, die in den Flug eingewilligt haben.

„Nominelles Risiko“

Wäre die Drohne einmal legal in der Luft, dürfte sie den Menschen auf dem Boden gemäß den neuen Regeln ziemlich nahekommen: Zwischen Drohne und den Köpfen von Passanten wäre nur ein Abstand von sechs Meter Höhe und drei Metern in der Horizontale vorgeschrieben. Die Small UAV Coalition als Lobbyinggruppe der Drohnenindustrie spricht von „nominellem Risiko“: Drohnen könnten „eher Leben retten, statt sie zu gefährden“.

Auch in Europa verweisen Drohnenlobbyisten darauf, dass etwa Wartungsarbeiten in großer Höhe und an schwer zugänglichen Orten künftig ohne Gefährdung von Mitarbeitern durch die Fluggeräte möglich wären. Ohnehin ist aber fraglich, wie lange sich Europa einer Drohnenfreigabe verschließen könnte, wenn in den USA die Fluggeräte dann allenfalls schon Pakete zustellen, spektakuläre TV-Bilder liefern und Felder bestellen - und es bei alldem dann tatsächlich keine nennenswerte Unfälle geben sollte.

Links: