Fragwürdige Kundenkartei
Die Enthüllungen der Panama-Papers reichen bis in den syrischen Bürgerkrieg hinein. Die syrische Kriegsmaschinerie könnte nicht ohne ein Netzwerk an Firmen funktionieren, die das Regime von Langzeitmachthaber Baschar al-Assad mit Ausrüstung und Treibstoff versorgen. Gelder und Waren fließen angesichts von Sanktionen über verschlungene Wege und dubiose Firmenkonstruktionen.
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Das geht aus dem geleakten Datensatz der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca (Mossfon) hervor, den die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) dem Internationalen Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ) zur Verfügung stellte und der nun in Österreich von Journalisten des ORF und des „Falter“ aufgearbeitet wurde.
Mossfon verdient sein Geld laut den Daten damit, in Steueroasen Briefkastenfirmen für andere Unternehmen oder Personen einzurichten. Die Kundendaten enthalten verdächtigte Terror- und Kriegsfinanciers im Mittleren Osten ebenso wie Drogenbosse in Mexiko, Guatemala und Osteuropa sowie Waffendealer im südlichen Afrika.
Zig Kontakte zu sanktionierten Firmen
Unter den ehemaligen Kunden finden sich auch drei Firmen, die von den USA beschuldigt werden, das syrische Regime mit Öl zu beliefern. Die Anwaltskanzlei soll den Unternehmen dabei geholfen haben, Offshore-Niederlassungen in der Steueroase Seychellen aufzubauen. Selbst nachdem die drei Firmen auf der Sanktionsliste der US-Regierung gelandet waren - wegen Unterstützung der syrischen Kriegsmaschinerie -, arbeitete Mossfon zumindest noch mit einer von ihnen weiter.
Die drei Unternehmen sind aber nicht die einzigen Geschäftspartner Mossfons, die auf der Liste des US Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) landeten. Die Kanzlei, die ihren Sitz in Panama hat, aber weltweit über Büros verfügt, arbeitete den Recherchen zufolge mit 33 Personen oder Unternehmen zusammen, die auf der Liste landeten. In manchen Fällen wurde die Zusammenarbeit beendet, bevor der Klient auf der Sanktionsliste landete, in anderen auch nach längerer Zeit nicht.

AP
Assads Cousin Rami Machluf gilt als Sinnbild für staatliche Korruption in Syrien. Während der Proteste gegen Assads Regime wurde er immer wieder zur Zielscheibe der Opposition, mehrfach wurden Büros von ihm angezündet. Makhlouf werden Geschäftskontakte nach Wien nachgesagt.
Assad-Cousin als geschätzter Geschäftspartner
In der zum Teil recht prominent-brisanten Kundendatei taucht auch der Name eines Cousins des syrischen Machthabers Assad auf. Der Milliardär Rami Machluf wurde schon 2008 von den USA auf die Sanktionsliste gesetzt. Er gilt als einer der reichsten Männer Syriens und Geldgeber des Assad-Clans. Seine ausländischen Gelder wurden teilweise eingefroren, er selbst und mehrere seiner Firmen auf die US-Sanktionsliste gesetzt.
Mossfon machte dennoch Geschäfte mit ihm, und das bis 2011, obwohl die Kanzlei spätestens seit 2010 von seinen politischen Verbindungen und angeblichen Schmuggelgeschäften wusste. Einer der Mossfon-Partner, Chris Zollinger, sprach sich zu dem Zeitpunkt aber dagegen aus, die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden wegen „Gerüchten“ zu beenden. Das geschah dann erst ein Jahr später, als der Druck stieg.
Kerosin für Lufteinsätze gegen Syrer
Neben einem Cousin Assads findet sich in den Panama-Papers auch die in den Arabischen Emiraten ansässige Ölfirma Pangates International Corporation Ltd. Pangates steht sowohl in den USA als auch in der EU auf der Sanktionsliste, weil die Firma die syrische Regierung mit Flugbenzin versorgt haben soll, das in Syrien für militärische Zwecke genutzt worden sein soll. Pangates war den Recherchen zufolge mehr als zehn Jahre lang Kunde von Mossack Fonseca.
Kriminelle Strukturen und Schattennetzwerke
Die Panama-Papers gewähren auch tiefe Einblick in kriminelle Strukturen und Schattennetzwerke in aller Welt.
Gegenüber Reuters hatte Pangates sich gerechtfertigt, lediglich an nicht syrische Firmen zu verkaufen, die nicht Teil der Sanktionslisten seien. „Wir wissen nicht genau, wer den Kraftstoff letztlich verwendet, aber unseren Informationen zufolge wird das Produkt für zivile, humanitäre Zwecke eingesetzt.“
Von einer Insel auf die nächste
Die Unterlagen zeigen, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Pangates und Mossfon 1999 begannen, als die Kanzlei für Pangates auf der Pazifikinsel Niue eine Niederlassung gründete. Mossfon besaß auf der Insel zum damaligen Zeitpunkt exklusive Rechte zur Errichtung von Offshore-Konstruktionen. Als Behörden die Steueroase auf Niue trockenlegten, siedelte Pangates auf die Nachbarinsel Samoa um. Von dort ging es 2012 auf die Seychellen.
2014 setzten die USA Pangates auf die Sanktionsliste - Mossfon arbeitete weiter mit der Firma zusammen. Die Kanzlei half Pangates später auch, das Geschäft auf den Seychellen abzuziehen. Erst im August 2015, mehr als ein Jahr nach der Sanktionsankündigung, wurden diese auch bei Mossfon zum Thema.
Nicht einmal ein Google-Scan
Während mehrere Stellen in den Papers darauf hinweisen, dass Mossfon-Mitarbeiter über ihre Kunden und deren Geschäfte Bescheid wussten, zeigten interne Prüfungen in der dubiosen Kanzlei auf, dass Prüfmechanismen und Regulatorien für den Umgang mit „hoch riskanten Politikern“ entweder gar nicht oder nur rudimentär vorhanden waren und zum Teil nicht einmal Hintergrundchecks via Suchmaschinen durchgeführt wurden. Über die Brisanz der Geschäfte von Kunden war man dann offenbar in mehreren Fällen selbst überrascht.
Interne Kommunikationsaufzeichnungen verweisen beispielsweise auf eine Firma, über die man 2009 erfuhr, dass diese „Millionen-Dollar-Transaktionen“ zur Unterstützung des nordkoreanischen Regimes tätigte. Andere Kunden sollen in Waffengeschäfte, etwa mit der Demokratischen Republik Kongo, verwickelt gewesen sein.
Mossfon: Kunden kommen über Mittelsmänner
Mossfon selbst dementiert ein Fehlverhalten und beruft sich darauf, selbst auf Mittelsmänner zu vertrauen. Ein Sprecher der Kanzlei sagte zu ICIJ, die Firma gehe davon aus, dass Vermittler wie Banken oder andere Anwaltskanzleien, über die die Kunden zu Mossfon kämen, die Hintergründe checkten. Es sei deren Aufgabe, Mossfon unverzüglich zu informieren, wenn sie erführen, dass jemand verurteilt oder sanktioniert werde.
„Gleichermaßen haben wir unsere eigenen Verfahren, um solche Individuen zu identifizieren“, heißt es von der Kanzlei. Mit der Einschränkung: „soweit das bis zu einem vernünftigen Ausmaß möglich ist“. Die Kanzlei habe „niemals wissentlich den Einsatz unserer Firma von Individuen, die Beziehungen mit Nordkorea, Simbabwe, Syrien und weiteren Ländern“, die sanktioniert seien, gehalten. In solch einem Fall würde man „alle Möglichkeiten ergreifen, die uns vernünftigerweise zur Verfügung stehen“, um das Problem zu lösen.
Will Fitzgibbon, Martha M. Hamilton; ICIJ
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