Spendenabzug bei NGOs nur für Transitflüchtlinge

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Die Aufregung über das Abziehen von Spenden bei Förderungen an Hilfsorganisationen hat sich gelegt. In einer Verhandlungsrunde wurde heute zwischen den NGOs und dem Finanz- und Innenministerium klargestellt, dass der Spendenabzug nur für Transitflüchtlinge gilt. Die Sonderrichtlinie für die Förderverträge soll bis Jahresende 2016 verlängert und präzisiert werden.

Ausgelöst wurde die Aufregung um den Spendenabzug durch einen „missverständlich formulierten Brief“ des Innenressorts, nun sei das Thema aber nach der knapp zweistündigen Gesprächsrunde erledigt. „Das sehen auch die Ministerien so“, sagte Gerry Foitik vom Roten Kreuz zur APA.

Es sei klar, dass Sachspenden, Zeitspenden und für Transitflüchtlinge zweckgewidmete Geldspenden der Regierung nicht nochmals verrechnet würden. „Das wäre Förderbetrug“, so Foitik. Ihm zufolge geht es hierbei aber nur um „ganz geringe Beträge“. Foitik schätzt, dass „wenige zehntausend Euro“ an Spendengeldern explizit für Transitflüchtlinge zweckgewidmet gespendet wurden.

Mikl-Leitner: „NGOs sollen rasch Gelder erhalten“

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bestätigte die Einigung mit den Hilfsorganisationen. Es sollen lediglich jene privaten Zuwendungen von den Förderungen des Bundes für die Flüchtlingsbetreuung abgezogen werden, die explizit für Transitquartiere gesammelt wurden. Das sei von Anfang an so geplant gewesen.

Schon am Rande der Ministerratssitzung sagte Mikl-Leitner, ichtig sei, dass die NGOs das Geld „rasch und unbürokratisch“ erhalten.

Die Sonderrichtlinie der Regierung, auf der die Förderverträge mit den Hilfsorganisationen basieren, läuft mit Ende März aus, soll aber bis Ende des Jahres verlängert werden. Laut Innenministerium gibt es eine Einigung auf eine Übergangslösung. Ein erster Entwurf, die Richtlinie zu präzisieren, wurde den NGOs übergeben.