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„Alles politisch Mögliche“

Die Regierung sieht sich durch das Expertengutachten zur Asylpolitik in ihrem Handeln bestätigt. Die Gutachten hätten ergeben, „dass es natürlich rechtliche Möglichkeiten gibt, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Mittwoch.

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Auch für Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sind damit Maßnahmen zur Eindämmung des Flüchtlingszuzugs zulässig. Faymann räumte im Pressefoyer nach dem Ministerrat zwar ein, dass ein „Richtwert“ für die Aufnahmen von Flüchtlingen nicht die Eigenschaft habe, das Problem grundsätzlich zu lösen. „Könnten wir Kriege durch Richtwerte beenden, würden wir nur mehr Richtwerte beschließen“, sagte er. Man übernehme aber „alles politisch Mögliche“, um klarzumachen, dass Österreich nur in der Lage sei, eine bestimmte Zahl an Flüchtlingen aufzunehmen.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ)

APA/Helmut Fohringer

Mitterlehner und Faymann im Pressefoyer nach dem Ministerrat

Details zu dem Gutachten des Europarechtlers Walter Obwexer und des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk, das seit Dienstag vorliegt, verriet Faymann nicht. Während er weiter von einem „Richtwert“ sprach, verwendete Mitterlehner erneut den Begriff „Obergrenze“.

Asylverfahren sollen eingeschränkt werden

Details kamen indes später bei der Präsentation des Rechtsgutachtens zur „Obergrenze“ durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) vor Journalisten. Die Regierung wolle die Zulassung von Flüchtlingen zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken, wie Mikl-Leitner und Doskozil ankündigten. Grundlage soll eine Verschärfung des Asylrechts sein. Auch das „Durchwinken“ nach Deutschland wolle man dann beenden.

Gutachten unter der Lupe

ORF-Reporter Andreas Bohusch-Mayer berichtet vom Ministerrat und davon, was in den Gutachten steht.

Mikl-Leitner und Doskozil gehen davon aus, dass durch die seit dem Vorjahr anhaltende Flüchtlingsbewegung die „öffentliche Ordnung und innere Sicherheit“ gefährdet seien. Daher könne Österreich die Zulassung zum Asylverfahren deutlich einschränken und nur noch solche Fälle bearbeiten, wo das aus Gründen der Menschenrechtskonvention unbedingt nötig sei, argumentierten die beiden Minister. Dieser Notfallmechanismus soll nun im Asylgesetz verankert und nach dem geplanten Inkrafttreten Mitte Mai ausgelöst worden.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ)

APA/Helmut Fohringer

Mikl-Leitner und Doskozil

„Direkt an der Grenze“

„Wir werden keine Asylanträge zulassen, außer wir müssen das tun aufgrund gewisser Kriterien wir Artikel 8 Menschenrechtskonvention“, kündigte Mikl-Leitner an. In Artikel 8 verankert ist das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens (Stichwort: „Familienzusammenführung“). Ebenfalls zum Asylverfahren zugelassen werden sollen Personen, denen durch Zurückweisung in ein Nachbarland zum Beispiel die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung oder des Todes drohen würde. In allen anderen Fällen sollen die Flüchtlinge den Ministern zufolge in jenes Nachbarland zurückgeschickt werden, aus dem sie nach Österreich gekommen sind.

Ob die Kriterien zum Asylverfahren vorliegen, soll künftig in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze („Registierzentren“) abgeklärt werden. Die Grenzkontrollen etwa auf dem Brenner und im Burgenland will man laut Doskozil dafür intensivieren. „Dort, wo wir Grenzkontrollen machen, wird es auch kein Durchwinken mehr geben“, kündigte Doskozil an. Laut Mikl-Leitner gab es bis Ende März 14.000 Asylanträge in Österreich. Derzeit sei Österreich gezwungen, jeden Asylantrag auf das Vorliegen von Asylgründen zu prüfen. Künftig werde das nicht mehr der Fall sein.

Ministerrat: Keine Lösung durch EU

Von einer Lösung der ganz Europa betreffenden Flüchtlingsfrage ist man noch weit entfernt, so Faymann nach dem Ministerrat mit Mitterlehner.

Mitterlehner: Mindeststandards gewährleisten

Mitterlehner sah durch die Gutachten zu Grenzmanagement und „Obergrenze“ die Linie der Regierung gestärkt. „Es bestätigte unsere Einschätzung, dass es rechtlich zulässig ist, Maßnahme zur Eindämmung des Zustroms zu ergreifen“, sagte Mitterlehner im Pressefoyer vor der Präsentation durch Mikl-Leitner und Doskozil.

Mitterlehner stützte diese Annahme auch auf Artikel 72 des EU-Vertrages, wonach „zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Abweichen von EU-Asylregeln zulässig ist“, wie er sagte. Auch sei unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention hinsichtlich der Achtung des Familienlebens zu berücksichtigen. Es könne keine „Automatik“ geben, „dass ich nur abweisen kann“, sondern es müssten auch bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Grundrechte gewährleistet sein.

Das alles müsse nun bei der Erstellung der Gesetzespakete Berücksichtigung finden. In Kraft treten könnte die Regelung hinsichtlich des „Grenzwertes“ bzw. der „Obergrenze“ bereits am 1. Juni, so Mitterlehner. Im Parlament könnten die entsprechenden Gesetze laut dem ÖVP-Chef in der Sitzung am 27./28. April beschlossen werden.

„Deutliche Reduzierung“

Positiv hervorgehoben wurde von den beiden Regierungsspitzen, dass die national und europaweit ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Flüchtlingsbewegung bereits Wirkung zeigten, es sei auch zu einer deutlichen Reduzierung der Flüchtlinge an Österreichs Grenzen gekommen. Dennoch dürfe sich „niemand in Sicherheit fühlen“, sagte Faymann und verwies auf Befürchtungen, wonach es zu einer Ausweichroute über das Mittelmeer und damit zu neuen Flüchtlingsbewegungen über Italien nach Österreich kommen könnte.

Gefragt nach allfälligen Auswirkungen sagte Faymann, davon wäre etwa die Grenze zu Italien auf dem Brenner betroffen. Daher werde man dort Maßnahmen - u. a. baulicher Natur - ergreifen und die Abstimmung mit Italien intensivieren. Gelöst werden könne das Problem aber nur über die Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge an den Außengrenzen bzw. „Hotspots“, betonte Faymann erneut.

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