„Einmaliger Übergriff“
Wie am Montag bekanntgeworden ist, haben zwölf in der Flüchtlingshilfe aktive NGOs bereits am 10. Februar brisante Post vom Innenministerium erhalten. In dem Schreiben wurden sie aufgefordert, jene Spenden bekanntzugeben, die sie für ihre Arbeit mit Flüchtlingen erhalten hatten. Diese Summe will der Bund von den Zahlungen abziehen, die den Organisationen für ihre Hilfsarbeit zustehen.
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Konkret will das Ministerium von den Organisationen wissen, „in welcher Höhe Spenden bei Ihnen seit dem 4. September 2015 mit der Widmung Flüchtlingshilfe eingegangen sind und wie viel von diesem Spendenaufkommen bislang für diese Maßnahmen bereits verbraucht wurde“. Auf diese Angaben werde man auch „bei der Gewährung weiterer Förderungen bzw. bei der Förderabrechnung Bedacht zu nehmen“ haben, heißt es.
Mit anderen Worten: Organisationen, die für ihre Flüchtlingsarbeit Spenden gesammelt haben, bekommen nun vom Bund um diesen Betrag weniger Fördergelder bezahlt. Den Brief erhielten all jene Organisationen, die Transitquartiere betreuen - also temporäre Unterkünfte für Flüchtlinge, die durch Österreich Richtung Deutschland reisen oder hier auf einen Platz in der Erstversorgung warten.
„Missbrauch der Spendenidee“
Bei den Hilfsorganisationen, darunter das Rote Kreuz und die Volkshilfe Wien, stieß das Schreiben auf Unverständnis. „Das ist eine Form der Privatisierung der Republik“, sagte Erich Fenninger am Montag im Ö1-Morgenjournal. Für den Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich verabschiede sich die Republik mit diesem Vorgehen „von ihren hoheitlichen Aufgaben“. „Dafür stehen wir nicht zur Verfügung, weil unsere Spendenmittel von den Bürgerinnen wirklich für die Betroffenen direkt verwendet werden müssen“, so Fenninger - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Noch griffiger formulierte es Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria (FVA), Dachorganiation der spendenwerbenden Organisationen Österreichs. Das Vorgehen des Innenministeriums bedeute einen „Angriff auf alle Spenderinnen und Spender“. Menschen hätten für Flüchtlinge und nicht für das Innenministerium gespendet. „Man muss sagen: Wehret den Anfängen! Wenn der Staat beginnt, die gemeinnützigen Organisationen für eigene Zwecke zu missbrauchen, dann hört sich so etwas wie Zivilgesellschaft oder gemeinnützige Tätigkeit auf“, so Lutschinger. Für ihn ist das Schreiben ein „einmaliger Übergriff“ und ein „Missbrauch der Spendenidee“.
Ministerien sehen sich im Recht
Die drastischen Worte Lutschingers können wohl auch als Ausdruck verstanden wissen, wie hart die Regelung die betroffenen Organisationen treffen könnte. Der Umstand bringe manche davon „an den Rand der Zahlungsfähigkeit“, zitierte der „Standard“ Rotkreuz-Chef Gerry Foitik.
Von den restlichen NGOs wollte sich bisher niemand öffentlich äußern. Das mag auch damit zu tun haben, dass das Schreiben des Innenministeriums zumindest durch die im Herbst 2015 vereinbarte Sonderrichtlinie zwischen Bund und NGOs gedeckt scheint. Darin heißt es, dass „grundsätzlich nur jene Kosten förderbar sind, die ... nicht durch Zuwendung Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind“.
Das Innenministerium als Absender des Schreibens sieht sich auch nur als Bote. Man sei vom Finanzministerium aufgefordert worden, den Brief zu verschicken. Dort wiederum heißt es, das Schreiben diene dazu, die NGOs auf die Rechtslage hinzuweisen. Diese sei im Sinne des Steuerzahlers einzuhalten.
Rechtliche Bedenken
Ob die betreffende Klausel rechtlich hält, ist freilich noch einmal eine andere Frage. Für den Staatsrechtler Daniel Ennöckl von der Uni Wien ist die Regelung jedenfalls rechtlich problematisch. „Jene Vereine, die relativ stark Spenden lukrieren können, erhalten dann deutlich weniger Subvention, oder deren Betrag wird reduziert. Das halte ich unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes, den das Innenministerium auch bei privatrechtlichen Förderverträgen einhalten muss, für sehr, sehr schwierig“, so Ennöckl gegenüber Ö1.
Verhandlungen über neue Regelung
Auf die medialen Barrikaden stieg außer dem FVA und der Volkshilfe bisher dennoch keine der betroffenen NGOS. Das mag einen guten Grund haben: Die bisherige Sonderregelung läuft bereits Ende März aus, eine Nachfolgeregelung ist noch offen. Ein neuer Vertrag zwischen Innenministerium und NGOs wird gerade ausgehandelt.
Auf jene Gespräche verwies ein Ministeriumssprecher auch vergangene Woche in der Diskussion über ausstehende Fördergelder für NGOs. Am Freitag hatten die Organisationen beklagt, dass der Bund die beantragten Gelder für Jänner und Februar noch nicht ausgezahlt habe. Die nun bekanntgewordenen Differenzen rund um die Bekanntgabe der Spendengelder könnten nun auch die Verzögerung bei den Auszahlungen erklären.
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