Kartellamt sieht Wettbewerb durch Deutsche Bahn verzerrt
Das Bundeskartellamt sieht laut einem Bericht den Verdacht bestätigt, dass die Deutsche Bahn (DB) ihre Konkurrenten beim Fahrkartenverkauf benachteiligt. Die Behörde beanstandet in einem Zwischenbescheid, dass die Bahn für den Verkauf von Tickets ihrer Mitbewerber eine weit höhere Vergütung verlange, als sie umgekehrt für den Vertrieb von DB-Tickets bezahlt, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“, Freitag-Ausgabe).
Ein Bahn-Sprecher konnte dazu gestern Abend zunächst keine Angaben machen. Das Kartellamt nahm vor gut zwei Jahren den Fahrkartenverkauf der DB ins Visier. Dabei gingen die Wettbewerbshüter auch der Frage nach, warum Konkurrenten der Bahn ihre Fahrkarten nicht auf den Bahnhöfen verkaufen können.
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Inzwischen habe die Bahn Zusagen für Änderungen gemacht, sagte Behördensprecher Kay Weidner auf Anfrage. Diese Zusagen und Stellungnahmen der Konkurrenten würden jetzt geprüft.
Gewisse Ungleichheiten seien zwar hinzunehmen, schreibt die Beschlussabteilung des Kartellamts der „FAZ“ zufolge. Die derzeit „praktizierte Differenzierung der Provisionssätze“ sei aber als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu werten.