Auch Salzburger Beamte fordern Pause
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat bestätigt, dass Beamte ihre Mittagspause in der Dienstzeit konsumieren können und damit bezahlt bekommen. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause im Gegensatz dazu unbezahlte Freizeit. Der Arbeitstag verlängert sich bei ihnen in der Regel um eine halbe Stunde.
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Anlass für die VwGH-Entscheidung war die Klage eines beamteten Briefträgers der Post AG, der nicht einsehen wollte, warum er so wie die Vertragsbediensteten seine halbstündige Ruhepause in der Freizeit konsumieren muss. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, dass nach sechs Stunden Arbeit eine 30-minütige Pause zu machen ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen September entschieden, dass die Ruhepause, die laut Beamtendienstrecht „zu gewähren“ ist, zwingend zu bezahlen ist. Der VwGH wies nun (Ra 2015/12/0051) die vom Personalamt der Post beantragte Revision zurück. Damit gelte nun für alle österreichischen Beamten eine 37,5-Stunden-Woche, erläuterte Christoph Kietaibl, Professor für Privatrecht an der Uni Klagenfurt, im „Standard“.
Jahrelange Praxis
Der VwGH bestätigte, dass der Spruch nicht nur für die Postbeamten, sondern für alle österreichischen Beamten gilt. Es handle sich dabei allerdings nicht um eine neue Erkenntnis, sondern nur um die Bestätigung einer jahrelang geübten Praxis, die als rechtmäßig erkannt wurde. Es habe dazu auch schon einen Rechtsspruch zum oberösterreichischen Landesbeamtengesetz gegeben, das eine vergleichbare Bestimmung habe.
Nur wenige bei Post profitieren
In der Post gab man sich gelassen: Der Spruch gelte nur für jene rund 80 beamteten Dienstnehmer in der Briefzustellung, die 2012 nicht in das neue Arbeitszeitmodell gewechselt seien. Für alle anderen rund 8.000 Briefzusteller gelte die Gleitzeit-Betriebsvereinbarung, in der die unbezahlte Pause mit einer Zulage von monatlich 231,80 Euro abgegolten werde, so Post-Sprecher Michael Homola im „Standard“.
Die Personalvertretung forderte hingegen eine Nachzahlung der bisher entgangenen Entgelte. Die rund 80 Beamten der Klägergruppe sollen nun laut „Standard“ von der Briefzustellung in andere Geschäftsbereiche versetzt werden.
Ausnahme Salzburg
Mindestens eine Ausnahme gab es bisher aber von der bezahlten Mittagspause - im Land Salzburg gilt diese Regelung nämlich bisher nicht. Nach dem VwGH-Urteil fordern die dortigen Beamtengewerkschafter aber eine Änderung.
Denn die jetzige Regelung sei nach dem Urteil nicht mehr haltbar, betonte der Chef der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, Helmut Priller, im Ö1-Interview: „Wenn der Verwaltungsgerichtshof klar und deutlich aussagt, dass die Mittagspause einzurechnen ist, dann ist dem umgehend nachzukommen.“ Man habe die bezahlte Mittagspause schon früher gefordert. Nun aber sei der Landespersonalreferent, ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger, gefordert - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Aufregung über Pensionskürzungen
Für Aufregung hatten zuletzt andere Pläne gesorgt: Nach dem Pensionsgipfel waren Überlegungen bekanntgeworden, wonach ASVG-Pensionisten, sollten sie nach der Pensionierung weiterarbeiten, Abschläge hinnehmen müssten - im Extremfall bis zu 50 Prozent der Pension. Beamte wären dagegen davon ausgenommen gewesen. Nach einem Sturm der Entrüstung dürften diese Pläne aber von Regierungsseite eher wieder zu den Akten gelegt worden sein.
Vertreter der Beamtengewerkschaft verweisen allerdings immer wieder darauf, dass die Sozial- und Pensionsversicherungssysteme von ASVG-Bediensteten und Beamten nicht vergleichbar seien. So würden Beamte im Schnitt zwei Jahre später in Pension gehen, und die Beiträge der Beamten seien höher und nicht gedeckelt.
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