Aufbegehren gegen Einschnitte
Das umstrittene Gesetz über die Arbeit des polnischen Verfassungstribunals verstößt nach Ansicht der Verfassungsrichter gegen die Verfassung. Das Gericht erklärte am Mittwoch mehrere Punkte des Gesetzes der nationalkonservativen Warschauer Regierung für verfassungswidrig.
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Dabei geht es unter anderem um die vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit für ein gültiges Urteil, die Vorschrift, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss und die neue Regelung, dass das Gericht Fälle in chronologischer Reihenfolge behandeln muss. „Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts“, sagte Andrzej Rzeplinski, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts.
Szydlo will Urteil nicht anerkennen
Die Gerichtsreform ist in Polen und international umstritten. Die Arbeit der Verfassungshüter wird mit dem Gesetz neu geregelt und erheblich erschwert. Mehrere Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten gegen das im vergangenen Dezember erlassene Gesetz geklagt. Das von der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominierte Parlament hatte den Gesetzentwurf vor Weihnachten gegen den Widerstand der Opposition im Eilverfahren durchgebracht.
AP/Czarek Sokolowski
Die Richter bei der Bekanntgabe ihres Urteils
Regierungschefin Beata Szydlo hatte bereits am Dienstag angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße. Während den Beratungen demonstrierten vor dem Gebäude Vertreter der Protestbewegung „Komitee zur Verteidigung der Demokratie“ (KOD). Einige hielten Bücher mit dem Text der polnischen Verfassung in die Höhe, andere skandierten „freies Polen - freie Gerichte“.
Nur noch „dekorativer Charakter“?
Adam Bodnar, der Ombudsmann für Bürgerrechte und einer der Kläger gegen das neue Gesetz, sprach von einer historischen Verhandlung. Das Gericht müsse über ein Gesetz Recht sprechen, das seine Arbeit „im Wesentlichen lähmt“, sagte er. „Wir werden eine Situation haben, in der die Rechte und Freiheiten der Bürger von der Gnade oder Ungnade der parlamentarischen Mehrheit abhängen, (und) das Recht von politischem Diktat abhängt, nicht von sachlicher und unabhängiger Erörterung der Verfassung“, sagte Bodnar über seine Befürchtungen, das Verfassungsgericht könnte durch die Reform nur noch „dekorativen Charakter“ haben.
Das umstrittene Gesetz beschäftigt am Freitag und Samstag auch die Venedig-Kommission, ein Gremium von Rechtsexperten, das den Europarat in juristischen Fragen berät. Zudem eröffnete die EU-Kommission ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen.
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