Urteil bestätigt Praxis

In der Privatwirtschaft ist die per Gesetz vorgeschriebene halbstündige Mittagspause Freizeit, also unbezahlt. Nicht so für Beamte: Bei ihnen gilt die Pause als Arbeitszeit, wird also bezahlt. Diese gängige Praxis hat nun der Verwaltungsgerichtshof abgesegnet. Ausgelöst hatte das Urteil ein Briefträger.

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