VW weist Aktionärsklage zurück
Volkswagen (VW) hat beim Landgericht Braunschweig Widerspruch gegen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal erhoben. „Volkswagen hält die anhängigen Aktionärsklagen für unbegründet“, teilte der Konzern gestern mit. Die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse (Ad-hoc-Pflicht) sei nicht verletzt worden.
Dem Vorstand seien erst am 18. September 2015 - unmittelbar bevor der Skandal bekanntwurde - wesentliche Informationen rund um die Manipulation von Dieselmotoren bekanntgeworden, betont VW.
Die Aktionäre machen vor Gericht geltend, VW habe zu spät über die Manipulationen informiert und damit die Ad-hoc-Pflicht verletzt. Am 18. September vergangenen Jahres hatte nicht VW, sondern die US-Umweltbehörde EPA den Vorgang öffentlich gemacht. VW räumte die Manipulationen, die weltweit rund elf Millionen Fahrzeuge betreffen, erst zwei Tage später ein.