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Letztes Wort liegt bei Bevölkerung

Für Schweizer sind Volksabstimmungen demokratische Routine. „In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz“, heißt es dazu bei der Schweizerischen Bundeskanzlei. Einmal pro Quartal werden die Eidgenossen an die Urnen gerufen, um Entscheidungen zu treffen, die anderswo Regierungen und Parlamenten vorbehalten bleiben.

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Grundsätzlich hat das Volk bei allen wichtigen Gesetzen das letzte Wort (obligatorisches Referendum). Aber auch zu anderen Beschlüssen des Parlaments muss eine Volksabstimmung angesetzt werden, wenn mindestens 50.000 Stimmberechtigte oder acht der 26 Kantone das verlangen (fakultatives Referendum).

Stimmzettel

Reuters/Ruben Sprich

Abgestimmt wird nicht nur über die Abschiebepraxis, sondern etwa auch über eine steuerliche Schlechterstellung von Ehepaaren

Hälfte aller weltweiten Abstimmungen in der Schweiz

Zudem können die Schweizer mit Volksinitiativen Gesetze und Verfassungsänderungen durchsetzen, sofern eine einfache Mehrheit dafür stimmt. Für die Ansetzung solcher Referenden sind mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Laut Schätzungen finden mehr als 50 Prozent aller Volksabstimmungen weltweit allein in der Schweiz statt.

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